vom 07.06.2018 12:16:58 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2018

  1. Der Markt Burtenbach tritt dem Zweckverband zur Beschäftigung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg bei.
  2. 1. Bürgermeister Kempfle wird ermächtigt, die dazu notwendigen Verträge zu unterzeichnen.
  3. Herr Martin Saumweber wird mit sofortiger Wirkung zum gemeindlichen Datenschutzbeauftragten bestellt.
  4. Mit der Verkehrsfreigabe der Umgehungsstraße am 17.10.2015 ging die bisherige Staatsstraße 2025 in das Eigentum des Marktes über und wurde zur Gemeinde- bzw. zur Gemeindeverbindungsstraße. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen und der Ansiedlung eines Betriebes (Fa. Stern) westlich der Staatsstraße 2025 (alt) wird es nun notwendig, für einen Bereich von ca. 620 m diese Gemeindeverbindungsstraße zu einer Gemeindestraße (Ortsstraße) umzuwidmen und einen Straßennamen zu vergeben. Die neue Gemeindestraße erhält die Straßenbezeichnung „Am Kögel-Werk“. Die Straße “Am Kögel-Werk“ beginnt am nördlichen Ende der Hauptstraße, an der Nordostgrenze der Einmündung zur „ Industriestraße“ bei der Fl.-Nr. 1083 und endet an der Südwestgrenze der Einmündung in den Feldweg „Südlicher Lohweg“, bei der Fl.-Nr. 1125. In diesem Bereich wird spätestens bei Fertigstellung des Bauvorhabens „Stern“ auch das Ortsschild angebracht.
  5. Um den Schulweg im unmittelbaren Nahbereich zur Grundschule Burtenbach verkehrssicherheitstechnisch zu verbessern bzw. zu optimieren, wurden in der „Schulstraße“ und am „Auschberg“ entsprechende Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder erneuert bzw. neu angebracht, und damit den möglichen Gefahrenbereich für alle Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Als weitere Maßnahme wird für den südlichen Bereich „Auschberg“ das Tempo 30 angeordnet. Die gesamte Gemeindestraße „Auschberg“ wird somit als „Zone 30“ ausgewiesen.  Desweiteren wird die Vorfahrtsregelung für den Bereich Auschberg/Wiedenangerweg aufgehoben. Hier gilt künftig „Rechts vor Links“. Die neuen Verkehrsregelungen gelten ab dem Tag der Ausschilderung.
  6. Zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses an eine bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 137 der Gemarkung Kemnat, wird vorbehaltlich der Ergebnisse durch die Prüfung der zu beteiligenden Fachbehörden, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Zur Mindel 3, Kemnat
  7. Die MC Winners e.V. erhalten für die Anschaffung eines neuen Festzeltes einen Zuschuss in Höhe von 122,98 Euro.

vom 22.05.2018 07:44:20 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

1. Der Marktgemeinderat billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke des Trockenabbaus in der Fassung vom 14.05.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

2. Der Marktgemeinderat billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“ zum Zwecke des Trockenabbaus in der Fassung vom 14.05.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 519 (Teilfläche, Feldweg) 521, 522 und 528 der Gemarkung Oberwaldbach sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 1110, 1111 (Teilfläche, Feldweg) 1112, 1113, 1114 (Teilfläche), 1117 (Teilfläche, Feldweg), 1120 und 1121, alle Gemarkung Burtenbach.

3. Der Musikverein Kemnat erhält für die Anschaffung einer neuen Musikanlage einen Zuschuss in Höhe von 1.683,72 Euro.

4. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Höchstfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen festgelegt. Ein Erschließungsbeitrag kann ab dem 01.04.2021 von der Kommune dann nicht mehr erhoben werden, wenn seit Beginn einer erstmaligen Herstellung einer Erschließungsmaßnahme 25 Jahre vergangen sind. Die Verwaltung der Marktgemeinde hat nach Prüfung bestätigt, dass keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, die vor dem 31. März 1996 begonnen wurden und bisher noch nicht abgerechnet wurden. Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis genommen.

vom 17.04.2018 15:21:28 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 16.04.2018

1. Das Gremium traf sich auf der Baustelle des Rathauses zu einer Baustellenbegehung. Die Innen- und Außenputzarbeiten befinden sich kurz vor der Fertigstellung. Mit dem Einbau des Terrazzobodens wurde kürzlich begonnen. Auch die Schreinerarbeiten und restlichen Elektroinstallationsarbeiten sind in Vorbereitung bzw. Ausführung. Mit dem Anbau des Eingangsbereiches samt Rampe wird voraussichtlich Mitte/Ende Mai begonnen. Der Wiedereinzug der Verwaltung ins Rathaus ist für August 2018 geplant. Architekt Lux lobte die Ausführung der Arbeiten durch die beauftragten Firmen und erläuterte die restlichen Arbeitsschritte bis zur Fertigstellung des Rathauses.

2. Der Markt Burtenbach gewährt seinem Eigenbetrieb GEW Burtenbach zur Finanzierung des Austausches der Trinkwasserleitung in der Burtenbacher Hauptstraße ein Darlehen über 700.000 Euro zu marktkonformen Konditionen.

3. Der Haushalt für das Jahr 2018 wurde gebilligt. Die vorliegende Haushaltssatzung mit Anlagen wurde beschlossen.

4. Zum Einbau von zwei Dachgauben an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 393/15 der Gemarkung Oberwaldbach wird das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Wiegenfeld I“, hinsichtlich der Dachform und Dachneigung, erteilt. Antragstellerin: Alexandra van der Meer, Wiegenfeld 13, Oberwaldbach

5. Das Gremium behandelte die erhobenen Einwendungen zur geplanten Einziehung der öffentlichen Feldwege Fl.Nrn. 1027 und 1027/1 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Es wurde festgestellt, dass die angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstücke auch nach Einziehung der betroffenen Feldwege und Feldwegteile weiterhin über öffentliche Wege zu erreichen und damit uneingeschränkt nutzbar und bewirtschaftbar sind. Eine öffentlich-rechtliche Widmung der Flächen ist daher nicht mehr erforderlich. Die Einziehung ist daher zu beschließen.

6. Es wird festgestellt, dass die gemeindlichen Feldwege und Feldwegteile Fl.Nrn. 1027 und 1027/1 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG), aufgrund der Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Kögel Trailer GmbH & Co.KG, verloren haben. Sie werden deshalb mit Wirkung zum 01.05.2018 eingezogen.

7. Der Musikverein Oberwaldbach-Freihalden erhält zur Anschaffung eines Zeltes für seine Auftritte einen Zuschuss in Höhe von 332,87 Euro.

8. Zur Vorbereitung für die Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Landgericht Memmingen und Amtsgericht Günzburg) über den Zeitraum von 2019 bis 2023 sind im Jahr 2018 wieder die Schöffenwahlen durchzuführen. Der Gemeinderat hat dem Amtsgericht Günzburg aus den eingegangenen Vorschlägen mittels Beschlussfassung hieraus eine Person zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste des Amtsgerichtes Günzburg zu benennen. Innerhalb der vorgegebenen Vorschlagsfrist gingen insgesamt 5 Meldungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste ein. Alle 5 Personen besitzen die erforderliche Eignung zur Ausübung des Schöffenamtes. Daher entschied das Gremium mittels Losverfahren, hieraus eine Person zu benennen. Frau Adelheide Stadie, wh. in Kemnat, St.-Anna-Weg 23 wird somit zur Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste des Amtsgerichtes Günzburg vom Gemeinderat bestimmt.

9. Aufgrund der Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der Einführung einer 25-jährigen Höchstfrist zum 1. April 2021, betreffend der Erhebung von Erschließungsbeiträgen, wird die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Akten (Straßenbau-, Kämmerer-, Beitragsakten und Sachbücher) dahingehend zu überprüfen, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass

  1. eine erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen noch nicht erfolgt ist,
  2. eine in der Vergangenheit durchgeführte Erschließungsmaßnahme noch nicht oder nicht vollständig abgerechnet wurde,
  3. Erschließungsbeiträge noch nicht oder nicht in vollem Umfang erhoben worden sind.

Der Gemeinderat ist über das Ergebnis der Untersuchungen zu informieren.

10. Der Gemeinderat stellte Jahresrechnungen 2016 und 2017 gemäß Art. 102 der Gemeindeordnung wie folgt fest:

  1. Die Jahresrechnung 2016 schließt einem Betrag von 5.869.517,88 Euro im Verwaltungshaushalt, mit einem Betrag von 5.264.138,68 Euro im Vermögenshaushalt, somit mit einem Gesamthaushalt von 11.133.656,56 Euro ab. Darin ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 1.853.440,57 Euro enthalten. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beträgt 3.371.153,19 Euro. Der Gesamtbetrag der unerledigten Vorschüsse beträgt 517.583,01 Euro, der Verwahrgelder 749,64 Euro.
  2. Die Jahresrechnung 2017 wird mit einem Betrag von 8.056.861,75 Euro im Verwaltungshaushalt, mit einem Betrag von 7.124.696,87 Euro im Vermögenshaushalt, somit mit einem Gesamthaushalt von 15.181.558,62 Euro festgestellt. Darin ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 2.806.813,18 Euro enthalten. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beträgt 5.243.610,65 Euro. Der Gesamtbetrag der unerledigten Vorschüsse beträgt 0 Euro, der Verwahrgelder 87.418,66 Euro

11. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschloss

  1. die Änderung des Bebauungsplans “Torberg“ zur Anpassung der Bebaubarkeit von Grundstücken nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, und zwar im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und billigt den vorgelegten Entwurf mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 16.04.2018, mit der Maßgabe, dass die am Sitzungstage noch angesprochenen Änderungen in Unterlagen eingearbeitet werden. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstücke Fl.Nrn. 425/4 und 424 (Friedrich-von-Halder-Straße) sowie Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 418/1 (Torberg) und 425/3 (Am Gartenacker) der Gemarkung Burtenbach.
  2. die ortsübliche Bekanntmachung sowohl des Beschlusses zur Änderung des Bebauungsplans “Torberg“ als auch zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Information, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet.

vom 23.03.2018 07:13:07 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2018

1. Der Markt Burtenbach konnte vor Kurzem eine Teilfläche des Grundstücks an der katholischen Kirche in Burtenbach, zwischen den Straßen „Am Gartenacker“, „Friedrich-von-Halder-Straße“ und „Torberg“ erwerben. Die Teilfläche wird zunächst auf ca. 4.000 m² geschätzt. In diesem Bereich könnten bis zu 5 Bauplätze entstehen. Dazu muss allerdings der Bebauungsplan „Torberg“ entsprechend geändert werden, da dieser Bereich derzeit als Fläche für den Gemeingebrauch ausgewiesen ist. Mit der vorgelegten Planskizze bestand Einverständnis. Bis zur nächsten Sitzung wird das beauftragte Planungsbüro Glogger einen Planungsentwurf für weitere Beschlussfassungen erarbeiten.

2. Die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 409 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach wird eingezogen, da diese ihre verkehrsrechtliche Bedeutung verloren hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Einziehungsverfahren in die Wege zu leiten.

3. Zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und einem Carport mit fünf Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 756/6 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Galgenberg“ hinsichtlich der Dachneigung und Kniestockhöhe, erteilt.

4. Zur Bauvoranfrage bezüglich des Abbruches des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und dem Neubau eines Doppelhauses auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 122 der Gemarkung Kemnat wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

5. Zur Errichtung einer Schleppdach-Gaube an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/5 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Galgenberg“ hinsichtlich der Dachform und der Größe der Dachgaube, erteilt.

6. Die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kemnat mit dem 1. Kommandanten Herrn Udo Berger und dem 2. Kommandanten Herrn Christian Saumweber wurden bestätigt.

7. Der Markt Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.03.2018, mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 und 3 BauGB).

8. Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ des Marktes Münsterhausen erhob der Markt Burtenbach keine Einwendungen.

vom 20.02.2018 14:07:24 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2018

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.02.2017

  1. Der Markt Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „In der Steige“ in Kemnat im vereinfachten Verfahren nach § 13 a BauGB einschließlich Planzeichnung, Satzung und Begründung in der Fassung vom 19.02.2018, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Es wird festgestellt, dass die gemeindlichen Feldwegteile Fl.Nrn. 979/1 (Teilfläche) und 1055/2 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren haben. Sie werden deshalb mit Wirkung zum 01.03.2018 eingezogen.
  3. Es wird festgestellt, dass die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 1079 der Gemarkung Burtenbach (Lindenweg) jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren haben. Er wird deshalb mit Wirkung zum 01.03.2018 eingezogen.
  4. Mit der Anschaffung eines Gasmessgerätes samt Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr Burtenbach besteht Einverständnis.

vom 24.01.2018 14:56:00 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.01.2018

1. Der Markt Burtenbach beschloss:

1.1 die 1. Änderung des Bebauungsplans “Erweiterung – In der Steige“ in Kemnat zur Anpassung der Bebaubarkeit von Grundstücken nach § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung, und zwar im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 2 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB und billigte den vorgelegten Entwurf mit Satzung und Begründung in der Fassung vom 22.01.2018 mit der Maßgabe, dass die am Sitzungstag beschlossene Änderung noch eingearbeitet wird. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst das Grundstück Fl.Nr. 679 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 674 (Straßenfläche) der Gemarkung Kemnat.

1.2 die ortsübliche Bekanntmachung sowohl des Beschlusses zur 1. Änderung des Bebauungsplans “Erweiterung – In der Steige“ in Kemnat als auch zur Aufstellung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Information, wo sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten kann und dass sich die Öffentlichkeit innerhalb einer bestimmten Frist zur Planung äußern kann, da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB stattfindet.

2. Der Musikverein Kemnat erhält zur Anschaffung von Trachtenerweiterungen einen Zuschuss in Höhe von 120,61 Euro.

3. Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2017 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis und bedankte sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.

vom 19.12.2017 14:44:37 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2017

1. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2016 des GEW mit + 284.798,22 Euro fest und beschließt eine Gewinnabführung an den Markt Burtenbach in Höhe von 30.000,00 Euro.

2. Der Bebauungsplan „Steige - Erweiterung“ in Kemnat wird geändert. Ziel der Änderung ist es, die zur Verfügung stehende Grundstücksfläche bestmöglichst für eine Bebauung nutzbar zu machen. Mit dem vorgelegten Planungsvorschlag des Planers Gerhard Glogger besteht Einverständnis. Es werden voraussichtlich 3 Bauplätze mit je einer Größe von ca. 760 m² – 780 m² entstehen.

3. Die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Burtenbach und die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Burtenbach wurden neu erlassen. Die Satzungen werden bei den amtlichen Bekanntmachungen des Mitteilungsblattes (Nr. 1/2018) veröffentlicht.

4. Die Kommunen haben im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht die Aufgabe, eventuelle psychische Folgeerscheinungen aus den Erlebnissen eines Feuerwehreinsatzes für die Hilfekräfte zu verhindern. Aus diesem Grunde wird eine gemeinschaftlich zu finanzierende psychosoziale Notfallversorgung für Einsatzkräfte (PSNV-E) ins Leben gerufen, die vom Landkreis Günzburg und den 34 Städten und Gemeinden getragen werden soll. Der Markt Burtenbach wird eine entsprechende Zweckvereinbarung über die Finanzierung und den Betrieb der PSNV-E unterzeichnen.

5. Das Gremium hat der Anpassung des Gastschulvertrages der „Eberlin-Mittelschule Jettingen-Scheppach“ zwischen dem Markt Jettingen-Scheppach und Markt Burtenbach mit Wirkung zum 01.01.18 zugestimmt.

6. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2018 auf 370 % festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2018 wird auf 330 % festgesetzt.

vom 22.11.2017 13:28:38 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2017

1. Der Markt Burtenbach schließt mit der Firma beefuture einen Kooperationsvertrag zum Nachhaltigkeitsprojekt „Unternehmen bieten Bienen ein Zuhause“. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit nutzt der Markt Burtenbach eine größere gemeindeeigene Streuobstwiese nördlich des Burtenbacher Schlosses zur Ansiedlung von bis zu 4 Bienenvölkern. Die professionelle Betreuung der Bienen wird von beefuture übernommen und gewährleistet. Enthalten sind alle imkerlichen Leistungen, von der behördlichen Registrierung bis hin zur artgerechten Überwinterung. Der überschüssige Honig den die Bienenvölker nicht für die Überwinterung benötigen, wird dem Markt Burtenbach jedes Jahr in Gläsern mit ihrem Logo zur Verfügung gestellt.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1 Neubau von drei Produktionshallen und einer Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1130 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller Fa. Stern Metallbau GmbH, Hasan Yildiz, Industriestraße 36, Burtenbach

2.2 Einbau von 5 Wohnungen in die ehemalige Gaststätte auf dem Grundstück Fl.Nr. 122 der Gemarkung Kemnat, Hagenrieder Str. 1, Kemnat; Antragsteller: Kerler Dagmar und Johann, Grenzhofstraße 39, Memmingen

3. Die Satzung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter wird in der vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.12.2017 neu erlassen. Im Anhang des Mitteilungsblattes Nr. 48 ist die Satzung abgedruckt.

4. Der erste Bürgermeister Kempfle gab einen Rückblick zu den sehr positiv verlaufenen Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen.

vom 24.10.2017 13:31:02 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.10.2017

  1. Architekt Lux erläuterte dem Gremium die Fortschritte der Bauarbeiten am Rathaus. Die Dachdeckerarbeiten sind größtenteils abgeschlossen, so dass der Baukran spätestens in 2 Wochen abgebaut werden kann. Dann wird die Hauptstraße wieder beidseitig befahrbar sein. Nach einer umfassenden Beratung des Architekten und unter Beachtung denkmalpflegerischer Vorgaben entschied das Gremium, dass an der Außenfassade des Rathauses ein Kellenwurfputz mit einer 9 mm Körnung angebracht wird.
  2. Der Marktgemeinderat Burtenbach stellte die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 23.10.2017, mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungsplanung dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorzulegen.
  3. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschloss den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Am Leitenhölzle“ einschließlich Satzung, Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 23.10.2017 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.
  4. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschloss den vorliegenden Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes „In der Steige“ in Kemnat zum Zwecke der Nutzbarmachung innerörtlicher Brachflächen und zur Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche als Bebauungsplan der Innenentwicklung, und zwar im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB.
  5. Es ist beabsichtigt, die gemeindlichen Feldwege bzw. Feldwegteile Fl.Nrn. 979/1 (Teilfläche), 1027, 1027/1 (Teilfläche) und 1055/2 (Teilfläche), der Gemarkung Burtenbach einzuziehen, da diese ihre verkehrsrechtliche Bedeutung verloren haben, aufgrund der Erweiterung des Betriebsgeländes der Firma Kögel Trailer GmbH & Co.KG. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Einziehungsverfahren in die Wege zu leiten.
  6. Es ist beabsichtigt, die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 1079 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach (Lindenweg) einzuziehen, da diese ihre verkehrsrechtliche Bedeutung verloren hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Einziehungsverfahren in die Wege zu leiten.
  7. Zur Sanierung der Johanneskirche in Burtenbach, Bauabschnitt I, wird ein Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten gewährt.
  8. Zum Ausbau des bestehenden Dachgeschosses am Wohnhaus, Fl.Nr. 262 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Antragsteller: Winfried Martin, Hauptstraße 47, Burtenbach

vom 27.09.2017 13:10:26 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 25.09.2017

  1. Architekt Lux unterrichtete das Gremium ausführlich über den Sachstand der Sanierung. Bis Ende Oktober sollen die Arbeiten am Dach des Rathauses abgeschlossen sein. Je nach Witterung ist die Fertigstellung der Außenfassade zum Jahresende vorgesehen. Aktuell beginnen nun auch die Verputzarbeiten im Inneren des Gebäudes. Angesprochen wurden auch, dass die tatsächlich bisher angefallenen Baukosten der Kalkulation entsprechen.
  2. Zum Anbau an das bestehende Wohnhaus und dem Umbau der bestehenden Garage zu einem Wohnraum auf dem Grundstück Fl.Nr. 2606/9 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Antragsteller: Andrea und Volker Pfaudler, Äußerer Krautgartenweg 29, Burtenbach
  3. Der TSV Burtenbach erhält für die Anschaffung einer Flutlichtanlage am Tennisplatz, einer neuen Küche im TSV Vereinsheim und eines Ballfangnetzes am Sportplatz einen Zuschuss in Höhe von 2.522,90 Euro.