vom 07.06.2018 12:16:58 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 11.06.2018

  1. Der Markt Burtenbach tritt dem Zweckverband zur Beschäftigung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten im Landkreis Günzburg bei.
  2. 1. Bürgermeister Kempfle wird ermächtigt, die dazu notwendigen Verträge zu unterzeichnen.
  3. Herr Martin Saumweber wird mit sofortiger Wirkung zum gemeindlichen Datenschutzbeauftragten bestellt.
  4. Mit der Verkehrsfreigabe der Umgehungsstraße am 17.10.2015 ging die bisherige Staatsstraße 2025 in das Eigentum des Marktes über und wurde zur Gemeinde- bzw. zur Gemeindeverbindungsstraße. Mit der Ausweisung von Gewerbeflächen und der Ansiedlung eines Betriebes (Fa. Stern) westlich der Staatsstraße 2025 (alt) wird es nun notwendig, für einen Bereich von ca. 620 m diese Gemeindeverbindungsstraße zu einer Gemeindestraße (Ortsstraße) umzuwidmen und einen Straßennamen zu vergeben. Die neue Gemeindestraße erhält die Straßenbezeichnung „Am Kögel-Werk“. Die Straße “Am Kögel-Werk“ beginnt am nördlichen Ende der Hauptstraße, an der Nordostgrenze der Einmündung zur „ Industriestraße“ bei der Fl.-Nr. 1083 und endet an der Südwestgrenze der Einmündung in den Feldweg „Südlicher Lohweg“, bei der Fl.-Nr. 1125. In diesem Bereich wird spätestens bei Fertigstellung des Bauvorhabens „Stern“ auch das Ortsschild angebracht.
  5. Um den Schulweg im unmittelbaren Nahbereich zur Grundschule Burtenbach verkehrssicherheitstechnisch zu verbessern bzw. zu optimieren, wurden in der „Schulstraße“ und am „Auschberg“ entsprechende Fahrbahnmarkierungen und Verkehrsschilder erneuert bzw. neu angebracht, und damit den möglichen Gefahrenbereich für alle Verkehrsteilnehmer besser sichtbar zu machen. Als weitere Maßnahme wird für den südlichen Bereich „Auschberg“ das Tempo 30 angeordnet. Die gesamte Gemeindestraße „Auschberg“ wird somit als „Zone 30“ ausgewiesen.  Desweiteren wird die Vorfahrtsregelung für den Bereich Auschberg/Wiedenangerweg aufgehoben. Hier gilt künftig „Rechts vor Links“. Die neuen Verkehrsregelungen gelten ab dem Tag der Ausschilderung.
  6. Zur Bauvoranfrage für die Errichtung eines Wohnhauses an eine bestehende Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 137 der Gemarkung Kemnat, wird vorbehaltlich der Ergebnisse durch die Prüfung der zu beteiligenden Fachbehörden, das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Zur Mindel 3, Kemnat
  7. Die MC Winners e.V. erhalten für die Anschaffung eines neuen Festzeltes einen Zuschuss in Höhe von 122,98 Euro.