vom 13.12.2016 14:09:29 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2016

1. Architekt Lux berichtete erneut zum aktuellen Stand der Rathaussanierung und erläuterte dem Gremium die nächsten Arbeitsschritte. Er teilte mit, dass nun die Ausschreibungen für die Vergabe der Außenputz-und Malerarbeiten, sowie für die Erneuerung der Fenster sattfinden.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt für den Elektrobetrieb auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1078 und 1078/2 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Tobias Dolde, Ahornweg 10, Burtenbach

2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 45 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Wohn- und Gewerbebau Illertal GmbH, Bgm.-Graf-Str. 12, 89290 Buch

2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Errichtung einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 225 und 425/5 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Andreas Kempter, Hauptstraße 75

3. Im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.11.2007 verfügt, dass die Ortsumfahrung durch Verkehrsfreigabe als Teil der Staatsstraße 2025 gewidmet wird und dass die Straßenbestandteile der St 2025 (alt) abgestuft werden. Der Marktgemeinderat beschloss die Vereinbarung über die Abstufung der Straßenbestandteile der Staatsstraße 2025 (alt) im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Burtenbach. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

4. Die Widmung einer Straße ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt und in Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt. Erst durch eine Widmung wird eine Straße zu einer öffentlichen Straße bzw. öffentlichen Verkehrsfläche. Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts des Baugebietes „Wiegenfeld II“ in Oberwaldbach wird eine entsprechende Widmung der neuen Verkehrsflächen notwendig. Neben der hergestellten Straße wurde auch ein Fußweg berücksichtigt. Die neu hergestellten Verkehrsflächen im Baugebiet „Wiegenfeld II“ in Oberwaldbach werden öffentlich-rechtlich gewidmet. Die Widmungen werden mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam.

5. Die Ortsstraße „Ortsstraße“ Nr. 94 in der Gemeinde Burtenbach, Gemarkung Oberwaldbach, Fl.-Nr. 37/2 und 297 wird ab dem Datum des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses um 56 m verlängert. Grund der Verlängerung ist der Ausbau des Baugebietes „Oberes Wiegenfeld“. Einfahrt von der Ortsstraße in die Ortsstraße „Oberes Wiegenfeld“. Ebenso ist das Ortsschild in Richtung Osten zu versetzen.

6. Am 24.11.2016 fand die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 mit einem Betrag von 5.492.908,04 Euro im Verwaltungshaushalt, mit einem Betrag von 6.297.064,49 Euro im Vermögenshaushalt, somit mit einem Gesamthaushalt von 11.789.285,72 Euro fest. Darin ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 1.270.951,78 Euro enthalten.

7. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der örtlichen Rechungsprüfung für das GEW zur Kenntnis. Am 21.11.2016 fand die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 im GEW durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

8. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2017 auf 370 %, der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 330 % festgesetzt.