vom 22.05.2018 07:44:20 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.05.2018

1. Der Marktgemeinderat billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung zum Zwecke des Trockenabbaus in der Fassung vom 14.05.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

2. Der Marktgemeinderat billigt die vorliegende Vorentwurfsplanung zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“ zum Zwecke des Trockenabbaus in der Fassung vom 14.05.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 519 (Teilfläche, Feldweg) 521, 522 und 528 der Gemarkung Oberwaldbach sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 1110, 1111 (Teilfläche, Feldweg) 1112, 1113, 1114 (Teilfläche), 1117 (Teilfläche, Feldweg), 1120 und 1121, alle Gemarkung Burtenbach.

3. Der Musikverein Kemnat erhält für die Anschaffung einer neuen Musikanlage einen Zuschuss in Höhe von 1.683,72 Euro.

4. Mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes wurde eine Höchstfrist für die Erhebung von Erschließungsbeiträgen festgelegt. Ein Erschließungsbeitrag kann ab dem 01.04.2021 von der Kommune dann nicht mehr erhoben werden, wenn seit Beginn einer erstmaligen Herstellung einer Erschließungsmaßnahme 25 Jahre vergangen sind. Die Verwaltung der Marktgemeinde hat nach Prüfung bestätigt, dass keine Erschließungsanlagen vorhanden sind, die vor dem 31. März 1996 begonnen wurden und bisher noch nicht abgerechnet wurden. Der Gemeinderat hat das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis genommen.