vom 23.03.2018 07:13:07 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.03.2018

1. Der Markt Burtenbach konnte vor Kurzem eine Teilfläche des Grundstücks an der katholischen Kirche in Burtenbach, zwischen den Straßen „Am Gartenacker“, „Friedrich-von-Halder-Straße“ und „Torberg“ erwerben. Die Teilfläche wird zunächst auf ca. 4.000 m² geschätzt. In diesem Bereich könnten bis zu 5 Bauplätze entstehen. Dazu muss allerdings der Bebauungsplan „Torberg“ entsprechend geändert werden, da dieser Bereich derzeit als Fläche für den Gemeingebrauch ausgewiesen ist. Mit der vorgelegten Planskizze bestand Einverständnis. Bis zur nächsten Sitzung wird das beauftragte Planungsbüro Glogger einen Planungsentwurf für weitere Beschlussfassungen erarbeiten.

2. Die öffentliche Verkehrsfläche Fl.Nr. 409 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach wird eingezogen, da diese ihre verkehrsrechtliche Bedeutung verloren hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, das Einziehungsverfahren in die Wege zu leiten.

3. Zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohneinheiten und einem Carport mit fünf Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 756/6 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Galgenberg“ hinsichtlich der Dachneigung und Kniestockhöhe, erteilt.

4. Zur Bauvoranfrage bezüglich des Abbruches des bestehenden landwirtschaftlichen Gebäudes und dem Neubau eines Doppelhauses auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 122 der Gemarkung Kemnat wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

5. Zur Errichtung einer Schleppdach-Gaube an einem bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 749/5 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Galgenberg“ hinsichtlich der Dachform und der Größe der Dachgaube, erteilt.

6. Die neu gewählten Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kemnat mit dem 1. Kommandanten Herrn Udo Berger und dem 2. Kommandanten Herrn Christian Saumweber wurden bestätigt.

7. Der Markt Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf der Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 19.03.2018, mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Träger öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 und 3 BauGB).

8. Zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ des Marktes Münsterhausen erhob der Markt Burtenbach keine Einwendungen.