vom 18.08.2023 11:09:28 Uhr

Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im September 2023

Das Landratsamt Günzburg hält im September 2023 seine Sprechstunden wie folgt ab:

Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)

Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28, Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204

Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862

Mittwoch, 06.09.2023 und Mittwoch, 20.09.2023 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

vom 18.08.2023 11:08:46 Uhr

Außensprechtag des Bezirks Schwaben

Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen

Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an.

Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.

Der nächste Sprechtag findet

- in Günzburg am Dienstag, 05. September 2023, von 8.00 – 13.00 Uhr, im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 1.92 (Besprechungsraum),

  1. Obergeschoss

- in Krumbach - entfällt

statt.

Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail buergerberatung@bezirk-schwaben.de.

vom 16.08.2023 08:48:58 Uhr

Ja ist denn schon wieder Weihnachten?

Jetzt Angebote für die Krippenbroschüre 2023/24 melden – Krippenschauen, Weihnachtsmärkte und andere adventliche Veranstaltungen

Wer will jetzt schon an Weihnachtskrippen, -märkte und Adventsveranstaltungen denken? Das Tourismus-Team bei der Regionalmarketing Günzburg GbR (RMG)! Denn da steht in den nächsten Wochen bereits die Erstellung der Krippenbroschüre 2023/2024 an. Entsprechende Einträge können Interessierte daher ab sofort und bis spätestens 26. September 2023 melden.

Auf dem Rad und in der Badehose bereits an Punsch und Weihnachtslieder denken

Noch mag man an Lebkuchen, Glühwein, Krippen und Weihnachtsmusik noch gar nicht denken, sondern den wunderbaren Sommer auf den attraktiven Rad- und Wanderwegen, an unseren Seen und Flüssen oder bei anderen tollen Freizeitangeboten genießen. Doch die Zeit bis Herbst und damit zur Bewerbung des „Schwäbischen Krippenparadies“ bei interessierten Vereinen, Gruppen, Familie und Einzelbesuchern ist nicht mehr so weit. Die RMG sammelt daher bereits jetzt unterschiedlichste vorweihnachtliche Termine und Besichtigungsangebote von Privatkrippen, Kirchenkrippen und Krippenausstellungen. Krippenbesitzer/-schnitzer, Kirchengemeinden, Museen, Veranstalter von Adventsveranstaltungen, Weihnachtmärkten, Adventskonzerten, vorweihnachtlichen Kursen etc. können ab sofort und bis 26. September ihre Termine und Angebote melden. Die entsprechenden Formulare sind auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen zu finden.

Über die Landkreisgrenzen hinweg

Im Zuge zunehmender landkreisübergreifender Zusammenarbeit im Tourismus haben in diesem Jahr auch Anbieter aus den Landkreisen Dillingen und Neu-Ulm die Möglichkeit, Veranstaltungsangebote zu melden. Diese werden in jedem Falle ab dem Spätherbst dann auch auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen präsentiert, eventuell aber auch in die gedruckte Krippenbroschüre aufgenommen.

Der Eintrag ist für alle Anbieter kostenfrei. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bzw. bestimmte Angebote aufmerksamkeitsstärker in einer kostenpflichtigen Werbeanzeige zu präsentieren. Auch hierzu ist das Buchungsformular auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen zu finden.

vom 25.07.2023 14:43:09 Uhr

Burtenbacher Ferienprogramm 20232

Hallo liebe Kinder und Jugendliche,

wir freuen uns, euch wieder das Burtenbacher Ferienprogramm vorstellen zu dürfen.
Wir danken schon im Voraus recht herzlich den Vereinen und Veranstaltern die das Programm so abwechslungsreich machen und den Kindern und Jugendlichen am Ort den Sommer
erlebnisreicher gestalten.

Danke für die ZEIT, die sie den Kindern und Jugendlichen entgegenbringen, denn diese ist eins unserer kostbarsten Güter geworden.

Abwechslungsreiche, lustige und spannende Tage wünschen Euch


Philipp Nachtrub                 Kempfle Roland
Jugendbeauftragter            1. Bürgermeister

Anlage: 1561-ferienprogramm2023-3.pdf

vom 25.07.2023 14:38:12 Uhr

Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe

Die Berufsgenossenschaften haben die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Wir haben deshalb unseren Mitarbeiter Herr Mario Renz beauftragt ab September die landwirtschaftlichen Betriebe der

Gemeinde Burtenbach mit sämtlichen Ortsteilen

zu überprüfen und über die Maßnahmen der Unfallvergütung zu beraten

Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch unseren Beauftragten zu dulden und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.

 Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung überlassen.

vom 20.07.2023 13:30:18 Uhr

Vollsperrung der GZ 20 ab Einmündung an der Staatstraße 2025 in Richtung Oberwaldbach

Das staatliche Bauamt Krumbach erneuert im Zeitraum von Ende August bis voraussichtlich Mitte November 2023 die Kreisstraße GZ 20 zwischen der Einmündung St 2025 und Oberwaldbach. Gleichzeitig wird ein straßenbegleitender Geh- und Radweg angelegt. Bereits Ende Juli werden durch das GEW Burtenbach eine neue Wasserleitung und Stromtrasse verlegt. Da die Bauarbeiten nur unter Vollsperrung ausgeführt werden können, muss die Kreisstraße vom 31.07.2023 bis voraussichtlich Mitte November 2023 für den Durchgangsverkehr gesperrt werden. Eine entsprechende Umleitung wird vom staatl. Bauamt ausgeschildert. Wir bitten um Verständnis.

Kempfle, 1. Bürgermeister

vom 20.07.2023 09:59:23 Uhr

Erwerb der JULEICA - Grundausbildung für ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Jugendtreffs, -verbänden und -vereinen

Die regelmäßige Arbeit in Jugendtreff s, -verbänden und -vereinen bietet Möglichkeiten für ehrenamtliches Engagement, Zeitvertreib und Spaß…sie bedeutet aber auch oftmals intensive Auseinandersetzung mit Organisation, Planung, politischen Themen und Konfliktsituationen.

In der JULEICA-Grundausbildung werdet Ihr als ehrenamtliche Mitarbeiter:innen in Eure vielfältigen Aufgaben als Jugendleiter:innen eingeführt und entsprechend geschult.

Wir vermitteln Euch dabei umfassendes Hintergrundwissen, praktisches Know-How und kreative Methoden für Eure (all-)tägliche Leitungsarbeit in den unterschiedlichen Jugendarbeitsfeldern.

Nähere Informationen, siehe Anlage

Anlage: 5664-flyer-juleica-2023-24.pdf

vom 17.07.2023 09:52:31 Uhr

Wichtige Informationen zur steuerlichen Erfassung bei Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit

Sehr geehrte Unternehmensgründerin, sehr geehrter Unternehmensgründer,

dieses Merkblatt soll Ihnen – nach einer i.d.R. notwendigen Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt - die notwendigen Schritte zu Ihrer steuerlichen Erfassung aufzeigen:
Unabhängig von der Rechtsform Ihrer neu aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit sind Sie verpflichtet, das für Sie zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die für die Besteuerung erheblichen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse zu erteilen (§ 138 Absatz 1b Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung [AO]).
Je nach Rechtsform sind die Auskünfte auf dem jeweils zutreffenden „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ zu übermitteln.

Tätigkeit als Einzelunternehmer, als Kapitalgesellschaft bzw. Genossenschaft, als Personengesellschaft/-gemeinschaft oder als Körperschaft nach ausländischem Recht
Werden Sie in Form eines Einzelunternehmens, einer Kapitalgesellschaft/Genossenschaft, einer Personengesellschaft/-gemeinschaft oder als Körperschaft nach ausländischem Recht tätig, sind Sie verpflichtet, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Hierzu können Sie sich zeitnah vor Aufnahme Ihrer unternehmerischen Tätigkeit im Dienstleistungsportal der Steuerverwaltung „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ registrieren. Die Registrierung ist einmalig, kostenfrei und erfordert keine Programminstallation!
Bitte beachten Sie, dass Ihnen die Zugangsdaten zur erfolgreichen Registrierung aus Sicherheitsgründen in einem zweistufigen Verfahren (per Mail und per Post) bereitgestellt werden.
Nach Abschluss des Registrierungsvorgangs erhalten Sie die Möglichkeit in „ELSTER – Ihr Online-Finanzamt“ unter www.elster.de unter der Rubrik „Formulare & Leistungen > Alle Formulare“ den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ auszufüllen und elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
Alle Hinweise zur Registrierung finden Sie auch im Internet unter www.elster.de unter dem Schlagwort „Benutzerkonto erstellen“.
Sofern die Voraussetzungen für eine vollwertige Registrierung (Id- oder inländische Steuernummer) in Mein ELSTER (noch) nicht vorliegen, besteht die Möglichkeit sich mittels
einer E-Mail-Adresse über „Benutzerkonto erstellen“ zu registrieren. Diese Form eines Benutzerkontos kann auch für eine Gesellschaft, als deren Vertreter Sie ggfs. tätig sind, erstellt und für die Übermittlung eines entsprechenden Fragebogen zur steuerlichen Erfassung genutzt werden.
Dieses Benutzerkonto kann allerdings nur für die Übermittlung eines Fragebogens zur steuerlichen Erfassung verwendet werden und muss, nachdem eine steuerliche Erfassung und somit eine inländische Steuernummer vorliegt, über die entsprechende Funktionalität in Mein ELSTER aufgewertet werden. Erst dann können weitere Formulare, zum Beispiel zur gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Umsatzsteuer-Jahreserklärungen und Lohnsteuer-Anmeldungen, genutzt werden.

Ausübung der Tätigkeit in einer anderen Rechtsform (z. B. als Verein)
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit des Fragebogens für Vereine und andere Körperschaften des privaten Rechts i.S.d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 und 5 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) wird voraussichtlich noch 2023 zur Verfügung gestellt. Ob und wann es für diesen Frageobgen zur steuerlichen Erfassung eine Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung geben wird, ist noch nicht bekannt.
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann daher - vorbehaltlich einer zukünftig anderslautenden Regelung - bis auf weiteres in Papierform dem zuständigen Finanzamt übersandt werden.
Grundsätzlich stehen die Fragebögen auf der Internetseite Ihres Finanzamts unter der Rubrik „Formulare > Weitere Themen von A bis Z > Existenzgründer > Fragebögen für die steuerliche Erfassung“ oder auf der Internetseite www.formulare-bfinv.de unter der Rubrik „Formulare A-Z > F > Fragebögen zur steuerlichen Erfassung“ in ausfüllbarer Form zur Verfügung.
Bitte übersenden Sie dem Finanzamt neben dem Fragebogen auch je eine Abschrift aller Verträge und Schriftstücke, die mit der Gründung des Unternehmens bzw. des Vereins in Zusammenhang stehen (z. B. bereits bestehende Verträge zwischen einer Gesellschaft und dem/den Gesellschafter/n wie Miet-, Pacht- und/oder Darlehensverträge).

Weitere wichtige Hinweise:
Eine Registrierung bei ELSTER ist – unabhängig von der Rechtsform Ihres Unternehmens – stets erforderlich und sollte zeitnah erfolgen, da gesetzliche Verpflichtungen bestehen.
Hierzu zählen beispielsweise die elektronische Übermittlung von Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen (§ 18 Absatz 1 und 3 Umsatzsteuergesetz (UStG), § 41a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG)) sowie von Einkommensteuererklärungen bzw. Körperschaftsteuererklärungen und Erklärungen zur gesonderten Feststellung der Besteuerungsgrundlagen sowie E-Bilanzen bzw. Anlagen EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) (§ 25 Absatz 4 EStG, § 60 Absatz 4 Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV), § 31 Absatz 1a Körperschaftsteuergesetz (KStG), § 181 Absatz 2a AO).

Eine Zuteilung der Steuernummer und eine umsatzsteuerliche Erfassung beim Finanzamt können grundsätzlich erst dann erfolgen, wenn der ausgefüllte Fragebogen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Finanzamt vorliegt. Die zugeteilte Steuernummer wird im Anschluss auf postalischem Wege bekannt gegeben.

Wenn Sie die Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) mit dem o.g. „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ beantragen, wird nach der umsatzsteuerlichen Erfassung beim Finanzamt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) informiert. Das BZSt teilt Ihnen Ihre USt-IdNr. daraufhin mit.

Die Entrichtung Ihrer Steuern können Sie sich durch die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erleichtern. Den für die Teilnahmeerklärung erforderlichen Vordruck mit weiteren Erläuterungen finden Sie auf der Internetseite Ihres Finanzamts unter der Rubrik „Formulare > Steuerzahlung > Zahlung im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren“.

Auf den Internetseiten Ihres Finanzamts sowie auf den Internetseiten des Bayerischen Landesamts für Steuern (www.finanzamt.bayern.de/LfSt/) können Sie sich umfassend über das Thema Existenzgründung, über Fristen und Termine, sowie über Wissenswertes rund um Umsatzsteuer und Rechnungsstellung informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Finanzamt
Stand Juni 2023

Anlage: 3706-anlage-2-elster.pdf

vom 12.07.2023 10:05:27 Uhr

Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg veranlasst für Samstag, 29. Juli 2023, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.
Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet. In den folgenden Monaten wird jeweils wieder am letzten Samstag im gesamten Landkreis die Sirenenprobe für die „Feuerwehralarmierung“ abgehalten. Der nächste Test für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes ist für September 2023 geplant.
Dabei wird es sich um eine bundesweite Probealarmierung handeln.

Beide Sirenensignale (Feuerwehralarm und Warnung der Bevölkerung) über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucherschutz/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz angehört werden.
Zusätzlich wird der Hinweis auf den Probealarm auch in der Warnapp Nina erscheinen.

vom 03.07.2023 09:08:32 Uhr

Musikzentrum Mindeltal

Anmeldungen wieder möglich

Von der musikalischen Früherziehung ab vier Jahren, über elementare Angebote wie Blockflöte und Trommeln für die 1. Klassen in den Grundschulen, werden alle Instrumente des Blasorchesters angeboten. Besonders stolz sind wir auf unsere Bläserklasse, in der bereits Zweitklässler miteinander in einem Orchester spielen können.

Anmeldeformulare und weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage:

Musikzentrum-Mindeltal.de

Ausgefüllte Anmeldungen können Sie direkt im Briefkasten Ihres Rathauses einwerfen. Sollten für ein Angebot mehr Anmeldungen als Plätze vorhanden sein, entscheidet sich die Reihenfolge der Platzvergabe nach dem Eingang der Anmeldung.     

Mit musikalischen Grüßen

 

Christian Weng,

Schulleiter