vom 27.01.2021 09:43:37 Uhr

Mikrozensus 2021 im Januar gestartet

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Der Mikrozensus ist die größte amtliche Haushaltsbefragung in Deutschland. Seit mehr als 60 Jahren wird in Bayern und im gesamten Bundesgebiet jährlich etwa ein Prozent der Bevölkerung befragt. Nach Angaben des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth betrifft dies in Bayern rund 60 000 Haushalte. Sie werden im Verlauf des Jahres von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2021 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt wird. Für einen Teil der auskunftspflichtigen Haushalte kommt ein jährlich wechselnder Themenbereich hinzu, der in diesem Jahr Fragen zur Gesundheit beinhaltet.  

Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger des Landes von großer Bedeutung. So entscheiden die erhobenen Daten z.B. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armuts-berichterstattung, wurde der Mikrozensus für die Jahre ab 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union (LFS – Labour Force Survey) sind seit 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) sowie ab diesem Jahr die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe seit 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU-SILC und IKT verteilt werden.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Die Befragungen werden in vielen Fällen als telefonisches Interview mit den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein telefonisches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im Rahmen einer Online-Befragung oder auf einem Papierfragebogen per Post zu übermitteln.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden. Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen das geplante Telefoninterview bei den Haushalten stets zuvor schriftlich an.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2021 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

vom 16.12.2020 13:24:27 Uhr

Aktuelle Einschränkungen auf Grund des Lockdowns bzgl. persönlicher Vorsprachen - Schließung des Rathauses zwischen den Jahren

Das Rathaus bleibt vom 28.12.2020 bis 31.12.2020 geschlossen.

Bei Sterbefällen wenden Sie sich bitte an den Burtenbacher Bestattungsdienst, Telefon 08285 928287.

Ab 04.01.2021 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass persönliche Vorsprachen während des Lockdowns ausschließlich bei dringenden und unaufschiebbaren Angelegenheiten möglich sind. Alle anderen Anliegen bitten wir telefonisch oder per mail an uns zu richten.

Sobald hier wieder eine Lockerung dieser Regelung möglich ist, werden wir Sie selbstverständlich umgehend darüber informieren.

Achten Sie auf sich und andere und bleiben Sie gesund.

Ihre Rathausverwaltung

vom 15.10.2020 10:37:10 Uhr

Informationsbroschüre der Marktgemeinde Burtenbach

In knapper, aber übersichtlicher Form stellen sich Behörden, Dienstleistungsbetriebe, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Organisationen vor. Ergänzt wird dieses Werk durch Interessantes zur Geschichte der drei Ortsteile und zur Struktur des kommunalen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in der Marktgemeinde Burtenbach. Außerdem finden Sie ergänzende Darstellungen von Handels- und Gewerbebetrieben aus der Gemeinde.

Zur Informationsbroschüre Marktgemeinde Burtenbach

vom 10.08.2020 15:57:21 Uhr

Halbzeit bei der Sanierung der Ortsdurchfahrt

In der Burtenbacher Hauptstraße rollt der Verkehr jetzt wieder am Rathaus vorbei

Seit kurzem sind die Straßensanierungsarbeiten der Burtenbacher Ortsdurchfahrt vom Nordanschluss der Umgehungsstraße bis zum Rathaus auf einer Länge von rund 1,3 Kilometern abgeschlossen. Von Jettingen-Scheppach kommend kann der Verkehr nun wieder ungehindert in Richtung Kemnat rollen. Im nächsten Bauabschnitt sind bei der früheren Staatsstraße 2025 nun die Arbeiten in der Ortsmitte, in Richtung Münsterhausen, angelaufen.

Nach der Verkehrsfreigabe der Ortsumfahrung im Herbst 2015 wurde mit den Planungen für die Innensanierung begonnen. 2018 wurde auf der ganzen Länge der Hauptstraße die Hauptwasserleitung ausgetauscht. Seit Mitte März 2020 erfolgt nun auf einer Gesamtlänge von 2,7 Kilometern die Sanierung des Straßenbelags inklusive aller Gehwege, die Erneuerung der kompletten Straßenbeleuchtung sowie das Errichten neuer und barrierefreier Bushaltebuchten. Gleichzeitig wurden die in den Abwasserkanälen festgestellten Schäden beseitigt. Rund 2,73 Millionen Euro werden die Kosten für die Gesamtmaßnahme betragen. Bei der Erneuerung des Fahrbahnbelags wird sich der Freistaat Bayern mit mehreren hunderttausend Euro angemessen beteiligen, für die Sanierung der Gehwege gibt es eine Förderung in Höhe von 306.000 Euro und auch hinsichtlich der Haltebuchten kann die Marktgemeinde mit einem Betrag in Höhe von etwa 10.000 Euro rechnen.

Was ihn besonders freue, das sei die hervorragende Zusammenarbeit zwischen der Marktgemeinde, dem Ingenieurbüro und dem Bauunternehmen LS Bau, Thannhausen, unter Einbindung der Anwohner, betont Burtenbachs Bürgermeister Roland Kempfle. „Es wurde schnell, zuverlässig und sauber gearbeitet.“ Einen ganz besonderen Dank spreche er allen Anliegern dafür aus, dass sie die Unannehmlichkeiten, mit denen diese in den vergangenen Wochen und Monaten konfrontiert gewesen seien, so wohlwollend mitgetragen haben, erklärt Bürgermeister Kempfle. Kurz vor Jahresende sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Dann gehören die mit der Sanierung der Ortsdurchfahrt verbundenen Einschränkungen und Belästigungen endgültig der Vergangenheit an. „Wir liegen bestens im Plan“, bestätigt Nathalie Wolber vom Ingenieurbüro Degen und Partner in Günzburg.

Neben der Sanierung der Ortsdurchfahrt sind parallel bereits weitere größere Vorhaben mit einem Gesamtvolumen in Höhe von rund zehn Millionen Euro am Laufen. Dies sind die Erweiterung des Kindergartens, dem „Haus der kleinen Hände“, mit Kosten in Höhe von rund 5,1 Millionen Euro, der Hochwasserschutz in Kemnat mit rund 2,3 Millionen Euro und das Dorfgemeinschaftshaus in Burtenbach mit gut 2,5 Millionen.

vom 24.03.2020 12:18:40 Uhr

vom 16.03.2020 17:43:58 Uhr

Covid 19 - Corona Pandemie | Rathaus eingeschränkt erreichbar

Aktuelle Information von Roland Kempfle, 1. Bürgermeister (siehe PDF-Anlage)

Anlage: 9153-covid-19-rathaus-informiert.pdf

vom 21.02.2020 08:38:51 Uhr

Beantragung Briefwahl-Unterlagen

Briefwahlunterlagen können Sie unter nachfolgendem Link beantragen:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/burtenbach/bsp_ewo_briefwahl

vom 19.02.2020 13:25:33 Uhr

Mikrozensus 2020 im Januar gestartet

Interviewerinnen und Interviewer des Landesamts für Statistik in Fürth bitten um Auskunft

Auch im Jahr 2020 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet bei einem Prozent der Bevölkerung wieder der Mikrozensus durchgeführt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik in Fürth werden für diese amtliche Haushaltsbefragung im Laufe des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von speziell für diese Erhebung geschulten Interviewerinnen und Interviewern zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage befragt. Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2020 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus statt. Der Mikrozensus ist eine gesetzlich angeordnete Haushaltsbefragung, für die seit 1957 jährlich ein Prozent der Bevölkerung zu Themen wie Familie, Lebenspartnerschaft, Lebenssituation, Beruf und Ausbildung befragt werden. Der Mikrozensus 2020 enthält zusätzlich Fragen zum Pendlerverhalten der berufstätigen Bevölkerung. Neben der Länge des Arbeitsweges werden auch die genutzten Verkehrsmittel erhoben. Die durch den Mikrozensus gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürgerinnen und Bürger von großer Bedeutung. So bestimmen die erhobenen Daten u.a. mit darüber, wieviel Geld Deutschland aus den Struktur- und Investitionsfonds der Europäischen Union erhält.

Aufgrund steigender Anforderungen, z.B. im Bereich der Arbeitsmarkt- und Armutsberichterstattung, wurde der Mikrozensus für 2020 überarbeitet. Neben der bereits seit 1968 in den Mikrozensus integrierten Arbeitskräfteerhebung der Europäischen Union
(LFS – Labour Force Survey) sind ab 2020 auch die bisher separat durchgeführte europäische Gemeinschaftsstatistik über Einkommen und Lebensbedingungen (EU SILC – European Union Statistics on Income und Living Conditions) und ab 2021 die Befragung zu Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT) Teil des neuen Mikrozensus. Um die Befragten trotz dieser Erweiterungen zu entlasten, wird die Stichprobe ab 2020 in Unterstichproben geteilt, auf welche die verschiedenen Erhebungsteile LFS, EU SILC und IKT verteilt werden.

Die Befragungen zum Mikrozensus finden ganzjährig von Januar bis Dezember statt. In Bayern sind in diesem Jahr rund 60 000 Haushalte zu befragen – das sind mehr als 1 000 Haushalte pro Woche. Dabei bestimmt ein mathematisches Zufallsverfahren, wer für die Teilnahme am Mikrozensus ausgewählt wird.

Die Befragungen werden in vielen Fällen als persönliche Interviews direkt bei den Haushalten durchgeführt. Dafür engagieren sich in Bayern zahlreiche ehrenamtlich tätige Interviewerinnen und Interviewer im Auftrag des Bayerischen Landesamts für Statistik. Haushalte, die kein persönliches Interview wünschen, haben die Möglichkeit, ihre Angaben im telefonischen Interview, schriftlich per Post oder ab 2020 erstmalig auch online abzugeben.

Ziel des Mikrozensus ist es, für Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Medien und die Öffentlichkeit ein zuverlässiges Bild der Lebensverhältnisse aller Gruppen der Gesellschaft zu zeichnen. Um die gewonnenen Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können, ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte an der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht. Sie gilt sowohl für die Erstbefragung der Haushalte als auch für die drei Folgebefragungen innerhalb von bis zu vier Jahren. Durch die Wiederholungsbefragungen können Veränderungen im Zeitverlauf nachvollzogen und eine hohe Ergebnisqualität erreicht werden.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen und Interviewer sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Sie kündigen ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich an und legitimieren sich mit einem Ausweis des Landesamts.

Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2020 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Interviewerinnen und Interviewer zu unterstützen.

vom 22.11.2019 09:18:32 Uhr

So schützen Sie Ihr Eigentum vor Hochwasser

Flusshochwasser, hohes Grundwasser oder Sturzfluten infolge von Starkregen –
Hochwasser hat verschiedene Ursachen und kann nahezu überall in Bayern auftreten.
Johanna Mitterer, Hotelbesitzerin aus Burghausen, hat schon mehrfach
Überschwemmungen erlebt: „Hochwasser hat unser Gasthaus zerstört. Es war
schwer mit anzusehen, wie die Wassermassen die Einrichtung herausschwemmten.“
Sie hat die Konsequenzen gezogen und ihre Gebäude an die Hochwassergefahr
angepasst. Eine solche Nachrüstung bei Häusern im Bestand lohnt sich, da die
Schadenssummen, die durch Hochwasser entstehen, schnell existenzbedrohend
werden können. Noch besser ist es, wenn man direkt hochwasserangepasst baut.
Verschiedene Maßnahmen lassen sich aber auch nachträglich umsetzen. So
schützen mobile Schutzsysteme vor Türen und Fenstern sowie die Abdichtung von
Hausanschlüssen vor eindringendem Wasser. Eine Rückstausicherung im
Abwasserrohr verhindert, dass Wasser aus der Kanalisation zurück in das Gebäude
fließen kann.
Wenn bauliche Maßnahmen zum Hochwasserschutz nicht wirtschaftlich erscheinen,
sollte die Gebäudenutzung an die Hochwassergefahr angepasst werden. Schäden
lassen sich beispielsweise verringern, indem Wohnräume in die oberen Etagen verlegt
werden. Auch sollten die Heizung sowie die Strom- und Wasserversorgung nicht in
gefährdeten Räumen untergebracht sein. Die Sicherung von Öltanks ist seit 2017 in
Überschwemmungsgebieten verpflichtend. Wegen der hohen Umweltgefährdung
sollte in Überschwemmungsgebieten aber möglichst auf Öltanks verzichtet werden.
Einen hundertprozentigen Schutz vor Hochwasser kann es jedoch nicht geben. Wenn
Sie sich gegen die potenziell drastischen finanziellen Folgen eines Hochwassers
absichern möchten, sollten Sie zusätzlich zu Ihrer Wohngebäude- und
Hausratsversicherung eine Elementarschadenversicherung abschließen. Die
Versicherbarkeit sowie die Kalkulation des Versicherungsbeitrags erfolgt über ein vom
Gesamtverband der Versicherungswirtschaft entwickelten Zonierungssystem („ZÜRS
Geo“), das vier Gefahrenklassen zur Einschätzung der Hochwassergefährdung eines
Gebäudes enthält. Für etwa 99 Prozent aller Wohngebäude in Bayern kann demnach
eine Elementarschadenversicherung abgeschlossen werden. Lediglich für Immobilien
in der höchsten Gefahrenklasse kommen im Einzelfall nur bestimmte Versicherer in
Frage.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Hochwasserschutz in Bayern finden
Sie unter www.hochwasserinfo.bayern.de.