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Umgehungsstraße

Ortsumfahrung Burtenbach: 9,5 Millionen Euro Förderung für Burtenbach

Günzburg/München(mm). Der Freistaat Bayern fördert den Bau der Ortsumfahrung Burtenbach mit bis zu 9,5 Millionen Euro an Zuwendungen nach Artikel 13f Finanzausgleichsgesetz. Dies teilen der heimische Landtagsabgeordnete Alfred Sauter (CSU) und der 1. Bürgermeister desMarktes Burtenbach, Roland Kempfle (CSU), mit. „Der Neubau der Ortsumfahrung stellt eine entscheidende Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Burtenbach dar. Insbesondere kann die stark belastete Ortsdurchfahrt erheblich von dem starken Verkehrsaufkommen entlastet werden. Dies stellt eine erhebliche Steigerung der Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger von Burtenbach dar“ so MdL Alfred Sauter.
 
Das Projekt der Umgehungsstraße Burtenbach kann damit nach jahrelangem Rechtsstreit nun zielgerichtet vorangetrieben werden. Für eine Trassenführung im Westen des Marktes Burtenbach hatten Bürger vor Gericht Klage eingereicht. Nach der Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (BayVGH) im vergangenen Jahr zugunsten der künftig östlich des Marktes verlaufenden Trasse, konnten jetzt zeitnah durch den Markt Burtenbach als Baulastträger die weiterführenden Schritte zur Umsetzung der Baupläne eingeleitet werden. Die bisherige Staatsstraße soll im Norden und im Süden des geschlossenen Ortsbereichs an die Umgehungsstraße angebunden werden und als Zubringerstraße ins Ortszentrum von Burtenbach dienen. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Kreisstraße GZ 1 und das Osterbachtal durch eine Brücke von rund 57 Metern zu überqueren sowie mit einer Anschlussrampe zu versehen. Einen weiteren Anschluss sieht die Planung in Höhe der nördlichen Industrie- und Gewerbeflächen von Burtenbach vor. Derzeit wird Burtenbach durch die bestehende St 2025 in seiner Längsrichtung in zwei Hälften gespalten und durch ein überdurchschnittliches Verkehrsaufkommen mit einem relativ hohen Anteil des Güterschwerverkehrs belastet. Für 2020 wäre für Burtenbach ohne Umgehungsstraße ein durchschnittliches Verkehrsaufkommen von 7.600 bis 8.800 Kfz/24 Stunden prognostiziert worden.
 
Am 12. September erfolgte der Spatenstich für die Ortsumfahrung unter anderem durch den Staatssekretär im Innenministerium, Gerhard Eck, MdL Alfred Sauter, den 1. Bürgermeister Roland Kempfle sowie den Leiter des Staatlichen Bauamtes Krumbach, Wilhelm Weirather. Die fertige Ortsumfahrung wird eine Gesamtlänge von 4,5 Kilometern umfassen. Der 1. Bürgermeister des Marktes Burtenbach, Roland Kempfle, zeigte sich erleichtert: „Ich bin froh, dass nun Rechtssicherheit für das weitere Vorgehen besteht und der Freistaat uns bei der Finanzierung der Umgehungsstraße kräftig unterstützt. Damit kann der Belastung unserer Bürger durch das hohe tägliche Verkehrsaufkommen endlich Abhilfe geschaffen werden“.
 
Das Bayerische Staatsministerium des Innern sieht den Neubau der Ortsumfahrung Burtenbach als förderfähig nach Art. 13f des Finanzausgleichsgesetzes (FAG- Sonderbaulast) an. Die Baumaßnahme ist zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse geeignet und wurde daher in das Programm des Freistaats aufgenommen. Die veranschlagten Gesamtkosten betragen 12 Millionen Euro. Davon sind voraussichtlich etwa 11,8 Millionen Euro zuwendungsfähig. Die Förderung des Bauvorhabens in Höhe von bis zu 9,5 Millionen Euro entspricht damit mehr als 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten. „Es freut mich, dass im Hinblick auf die Finanzierung der Umgehungsstraße eine so hervorragende Lösung gefunden werden konnte“, so MdL Sauter.
 
„Die Umgehungsstraße wird den überörtlichen und einen Teil des ortsgebundenen Verkehrs von Burtenbach ableiten und zu einer wesentlichen Entlastung des Innerortsbereichs führen. Vor allem durch die Verlagerung von rund 90 Prozent des Güterschwerverkehrs auf die Ortsumfahrung wird sich die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs erheblich verbessern“, so Landtagsabgeordneter Alfred Sauter abschließend.
 
 
Impressum:
Abgeordnetenbüro Alfred Sauter, MdL
Maximilianeum
81627 München
Tel.: 089/4126-2884
Fax.: 089/4126-1884
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. September 2012 um 12:36 Uhr
 

Spatenstich zum Bau der Burtenbacher Ortsumfahrung

Am 12.09.2012 war es endlich soweit. Nach jahrelangem Rechtsstreit konnte nun der Startschuss zum Bau der Umgehungsstraße für Burtenbach fallen. Über 300 Bürgerinnen und Bürger feierten am Mittwoch Nachmitttag den 1. Spatenstich und damit den Baubeginn dieses für Burtenbach so wichtigen Straßenbauprojektes.
Die fast 4,6 km lange Strecke wird ca. 12 Millionen Euro kosten. Eine Bauzeit von gut 2 Jahren ist eingeplant. Spätestens im Frühjahr 2015 soll die Ortsumfahrung eingeweiht und für den Verkehr freigegeben werden. Als Vertreter für den Freistaat Bayern war Innenstaatssekretär Gerhard Eck vor Ort, ebenso Landtagsabgeordneter Alfred Sauter, Landrat Hubert Hafner und der Leiter des Staatlichen Bauamt Krumbach, Wilhelm Weirather. Ebenfalls Spaten nahmen in die Hand nahmen Straßenplaner Günther Thielemann, Bauunternehmer Robert Lutzenberger, Präsident Johann Huber sowie 1. Bürgermeister Roland Kempfle, 2. Bürgermeister Artur Bommer und 3. Bürgermeister Karl Veit.

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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 25. September 2012 um 12:36 Uhr
 

Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach


Bayerischer Verwaltungsgerichthof
 
- Pressemitteilung -
 
Freie Fahrt für die Ortsumgehung Burtenbach
 
Mit heute verkündetem Urteil hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die Ortsumgehung Burtenbach im Zuge der Staatstraße 2025 gebaut werden darf. Damit hat der BayVGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg bestätigt.
 
Die geplante Ortsumgehung umfährt den im Mindeltal liegenden Markt Burtenbach auf einer Osttrasse und durchschneidet dabei verschiedene landwirtschaftliche Flächen. Die Kläger hatten sich demgegenüber für eine westliche Trassenführung durch das Mindeltal ausgesprochen. Der BayVGH, der insoweit nur eine Rechtsmäßigkeitsprüfung durchführt und kein eigenes Ermessen ausübt, hat die Führung der Trasse im Osten von Burtenbach als vertretbar angesehen.
 
Um den Bau zu beschleunigen, hatte der Markt die Straßenbaulast vom Freistaat übernommen; auch Fehler aus dieser Übernahme hat der BayVGH nicht festgestellt. Ebenso wenig hat er die Angriffe der Kläger gegen die Notwendigkeit der Straße und ihre Finanzierung als begründet erachtet. Die geplante Ortsumgehung könne auch unter den Gesichtspunkten des Lärmschutzes und des Naturschutzes nicht infrage gestellt werden. Eine Westtrasse durch das Mindeltal hätte dagegen Probleme des Natur- und Hochwasserschutzes aufgeworfen.
 
Ein weiteres Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Einem klagenden Landwirt, in dessen Verfahren insbesondere komplexere Fragen der Straßenentwässerung zur Diskussion stehen, hat der BayVGH einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Zwar sei auch insoweit die Rechtsmäßigkeit der Trassenwahl nicht zu bezweifeln. Die Frage der Straßenentwässerung sowie der Streit um die Notwendigkeit einer Inanspruchnahme von Grundstücken des Klägers als Ausgleichsflächen ließen aber eine gütliche Einigung der Beteiligten als geraten erscheinen.
 
Die Revision gegen das Urteil hat der BayVGH nicht zugelassen. Hiergegen kann Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben werden.
 
(Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. November 2011, Az. 8 B 09.2587)
Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 08. Dezember 2011 um 11:16 Uhr
 

Der Ton wird schärfer

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 11:23 Uhr Weiterlesen...
 

Anwalt der Kläger fährt scharfes Geschütz auf

Den entsprechenden Artikel finden Sie untenstehend, sowie als Anlage zum Download.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 11:18 Uhr Weiterlesen...
 

Juristischer Streit geht in die nächste Runde

Den entsprechenden Artikel finden Sie nachfolgend und untenstehend nochmal in besserer Qualität zum Download:


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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 11:19 Uhr Weiterlesen...
 

Kläger müssen 50.000 Euro berappen (13.02.2009)

Den entsprechenden Artikel vom 13.02.2009 finden Sie hier:


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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 11:19 Uhr Weiterlesen...
 

Gericht gibt grünes Licht für Burtenbacher Umgehung (09.01.09)

Mit der Gerichtsentscheidung vom 09.01.2009 wurde dem Bau der Burtenbacher Umgehungsstraße zugestimmt. 

Den entsprechenden Artikel der Günzburger Zeitung können Sie untenstehend als PDF-Dokument herunterladen.

Dazu ein Kommentar des Prozessbeobachters Bernd Otto Kuntze: 

Gutes Recht

"Jeder Bayer, jeder Bundesbürger hat das gute Recht, sich gegen Behördenwillkür zu wehren. Jedes Gesetz, jede Planfeststellung kann überprüft werden. Das nennt man Rechtstaat. Und dieses Recht nehmen derzeit sieben Burtenbacher in Anspruch, die mit der geplanten Ostumfahrung ihres Marktes im Zuge der Staatsstraße 2025, die quer durch ihre Äcker führen wird, nicht einverstanden sind. Wer ihnen dieses Recht nehmen will, hat nicht verstanden, was Grundrechte in einer freiheitlichen Demokratie sind. Denn schließlich fürchten die Landwirte – und die sind es, die klagen – dass ihre Existenz wenn nicht vernichtet, so doch gefährdet wird.

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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 14. Oktober 2009 um 10:51 Uhr Weiterlesen...
 


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