vom 20.01.2015 11:35:00 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.01.2015

1. Der Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes zum Zwecke der Ausweisung eines Industriegebietes vom 08.12.14 wird hinsichtlich des Geltungsbereiches ergänzt. Der Geltungsbereich der FNP-Änderungsplanung umfasst nunmehr die Fl.Nrn. 982 (Teilfläche), 983 (Teilfläche), 984 (Teilfläche), 985 (Teilfläche), 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 19.01.2015 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Zudem billigte der Marktgemeinderat die vorliegende Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan „Untere Breite IX“ in der Fassung vom 19.01.2015 und beauftragte die Verwaltung ebenfalls, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist auch hier den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
 
2. Der Markt Burtenbach beteiligt sich im erforderlichen Umfang bei der Anschaffung und künftigen Unterhaltung der Ausstattung für die mobile Jugendverkehrsschule im nördlichen Landkreis Günzburg.
 
3. Der Markt Burtenbach hat den vorliegenden Anhörungsentwurf zur Fortschreibung des Kapitels Windkraft im Regionalverband Donau-Iller, 5. Teilfortschreibung, zur Kenntnis genommen. Eine darüber hinausgehende Stellungnahme wird nicht abgegeben.
 
4.1 Zur Errichtung von zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 147/1 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Rummelsberger Diakonie e.V., Rummelsberg 2, 90592 Schwarzenbruck wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
 
4.2 Zur Bebauung des Grundstücks Fl.Nr. 105 der Gemarkung Oberwaldbach mit zwei Einfamilienhäusern samt jeweiliger Doppelgarage; Antragsteller: Christian und Andreas Heiligmann, Lichtenaustraße 10, Oberwaldbach, kann das gemeindliche Einvernehmen nur dann erteilt werden, wenn beide Häuser über den bauplanungsrechtlichen Innenbereich (Rieder Straße) erschlossen werden.
 
5. Die teilweise Neuanschaffung bzw. Ergänzung von Vereinstrachten des Musikvereins Kemnat wird mit einem Betrag von 377,60 € bezuschusst.
 
6. Die Anschaffung von Kunststoffkränzen und Zubehör für den örtlichen Maibaum sowie der Kauf von Vereinsshirts der FFW Oberwaldbach wird mit einem Betrag von insgesamt 584,14 € bezuschusst.
 
7. Der Gemeinderat hat den Jahresbericht 2014 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis genommen und bedankt sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.
 
8. Der Markt Burtenbach erhebt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Gasse“ des Marktes Neuburg für den Ortsteil Wattenweiler als Träger öffentlicher Belange keine Einwendungen.

vom 09.12.2014 09:54:22 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.12.2014

1. Der Flächennutzungsplan wird zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes geändert. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Zudem wird der Bebauungsplan „Untere Breite IX“ zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach.
2. Das Ingenieurbüro Thielemann & Friderich (ITF) aus Dinkelscherben wurde gebeten, das Angebot zur Resterschließung der Industriestraße zu überarbeiten und einen Entwurf zur Planung des Anschlusses an die Ortsumgehung vorzulegen.
3. Mit dem vorgelegten Entwurf der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Markt Burtenbach und dem Freistaat Bayern zum Bau des Hochwasserschutzes für Burtenbach und Kemnat bestand Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung zu gegebenem Zeitpunkt zu unterzeichnen. Die vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagene Übernahme der Böschungsmahd mit Aufnehmen und Schnittgutentsorgung samt Instandhaltung der Deiche durch den Markt Burtenbach für die nächsten 100 Jahre wurde grundsätzlich abgelehnt.
4. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Burtenbach (Friedhofsgebührensatzung) wurde in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen (siehe Anhang).
5. Zur Verfülltektur zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf Fl.Nr. 3581 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
6. Der Marktgemeinderat nahm das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das GEW zur Kenntnis.
7. Die Anschaffung von Vereinsjacken der Lausbuaba Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 321,20 € bezuschusst.
8. Die Anschaffung von Notenmappen und Schals des Gesangvereins Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 80,93 € bezuschusst.
9. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer im Jahr
2015 wurden auf 300 % festgesetzt.

vom 12.11.2014 13:03:30 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.11.2014

1. Der Flächennutzungsplan wird zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes geändert. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach. Zudem wird der Bebauungsplan „Untere Breite IX“ zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes aufgestellt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nrn. 986 (Teilfläche), 987 (Teilfläche), 988/2, 989 (Teilfläche) und 1004 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach.
2. Das Ingenieurbüro Thielemann & Friderich (ITF) aus Dinkelscherben wurde gebeten, das Angebot zur Resterschließung der Industriestraße zu überarbeiten und einen Entwurf zur Planung des Anschlusses an die Ortsumgehung vorzulegen.
3. Mit dem vorgelegten Entwurf der Finanzierungsvereinbarung zwischen dem Markt Burtenbach und dem Freistaat Bayern zum Bau des Hochwasserschutzes für Burtenbach und Kemnat bestand Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung zu gegebenem Zeitpunkt zu unterzeichnen. Die vom Wasserwirtschaftsamt vorgeschlagene Übernahme der Böschungsmahd mit Aufnehmen und Schnittgutentsorgung samt Instandhaltung der Deiche durch den Markt Burtenbach für die nächsten 100 Jahre wurde grundsätzlich abgelehnt.
4. Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen des Marktes Burtenbach (Friedhofsgebührensatzung) wurde in der vorliegenden Form mit Wirkung zum 01.01.2015 beschlossen (siehe Anhang).
5. Zur Verfülltektur zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf Fl.Nr. 3581 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
6. Der Marktgemeinderat nahm das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das GEW zur Kenntnis.
7. Die Anschaffung von Vereinsjacken der Lausbuaba Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 321,20 € bezuschusst.
8. Die Anschaffung von Notenmappen und Schals des Gesangvereins Burtenbach e.V. wird mit einem Betrag von 80,93 € bezuschusst.
9. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer im Jahr
2015 wurden auf 300 % festgesetzt.

vom 15.10.2014 08:10:44 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 13.10.2014

1. Der Markt Burtenbach stimmt in Übereinstimmung mit dem beteiligten Markt Jettingen-Scheppach und den sonstigen Vertragspartnern (Landkreis Günzburg, VMK, VVM, Betreiberunternehmen, andere beteiligte Verkehrsunternehmen) einer Auflösung des Vertrages über den Flexibus Jettingen-Scheppach/Burtenbach zum 31.12.2014 zu. Gleichzeitig stimmt der Markt Burtenbach der Aufnahme in den Flexisbusknoten Thannhausen zum 01.01.2015 zu. Die Bedienung des Marktes Burtenbach erfolgt nach den Bedingungen des aufnehmenden Flexibusknotens. Dabei ist sicherzustellen, dass die Bürger des Marktes Burtenbach durch die Neuausrichtung des Flexisbusknotens nicht schlechter gestellt werden, als bisher beim Knoten Jettingen-Scheppach/Burtenbach. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Auflösung des Flexibusknotens Jettingen-Scheppach/Burtenbach erforderlichen Maßnahmen in die Wege zu leiten.
2. Es ist beabsichtigt, eine barrierefreie Anbindung des Schertlinparks an das Gelände der Johanneskirche Burtenbach herzustellen. Die Umsetzung des Bauvorhabens soll im Rahmen eines einfachen Dorferneuerungsverfahrens bewerkstelligt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei Amt für Ländliche Entwicklung zu stellen.
3. Für den Ortsteil Burtenbach wird Herr Hans Zech, Wilhelm-Löhe-Weg 11, Burtenbach zum nächst möglichen Zeitpunkt zum Feldgeschworenen bestellt. Der 1. Bürgermeister wird die vorgenannte Person umgehend vereidigen.
4. Der Markt Burtenbach erhebt zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“ des Marktes Münsterhausen keine Einwendungen.

vom 23.09.2014 12:52:38 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.09.2014

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach stellte die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 22.09.2014, mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Änderungsplanung dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorzulegen. Desweiteren beschloss der Marktgemeinderat Burtenbach den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Im Tal“ einschließlich Satzung, Begründung, Grünordnungsplan und Umweltbericht in der Fassung vom 22.09.2014 mit der Maßgabe, dass gegebenenfalls beschlossene Änderungen in die Planunterlagen eingearbeitet werden, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.
2. In der Schulstraße in Burtenbach, sowie im St.-Georg-Weg in Kemnat und in der Ortsstraße in Oberwaldbach werden unter Berücksichtigung der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten im Zufahrtsbereich der Schule bzw. der Kindergärten Fahrbahnmarkierungen angebracht, die auf besondere Gefahrensituation aufmerksam machen. Darüber hinaus wird eine LED-Geschwindigkeitsanlage zur abwechselnden Verwendung in allen drei Ortsteilen beschafft. Die Errichtung bzw. Sanierung eines Gehweges in der Schulstraße in Burtenbach wird unter Berücksichtigung der vorherrschenden baulichen Gegebenheiten mittelfristig weiterverfolgt.
3. Dem GEW Burtenbach obliegt als kommunalem Eigenbetrieb des Marktes Burtenbach die Wasserversorgung u.a. für die Gemeindeteile Kemnat und Oberwaldbach. Das Wasserwirtschaftsamt wird gebeten antragsgemäß über die Einleitung von Abwasser aus der Filterrückspülung der Trinkwasseraufbereitungsanlage der Wasserwerke Kemnat und Oberwaldbach zu entscheiden.

vom 06.08.2014 12:31:45 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.08.2014

1. Der Gemeinderat stellte den Jahresabschluss 2013 des GEW mit + 208.481,59 €uro fest. Für das Jahr 2013 wird eine Gewinnabführung an den Markt Burtenbach mit 50.000 €uro vorgenommen.
2. Der Verein für Regionalentwicklung, Donautal-Aktiv e.V., wurde von den Landkreisen Dillingen und Günzburg beauftragt im Rahmen des EU-Förderprogrammes LEADER ein regionales Entwicklungskonzept zu erstellen. Donautal-Aktiv veranstaltet hierzu mehrere Workshops. Die Veranstaltung für die Marktgemeinde Burtenbach findet am 23.09.2014, 18.00 Uhr im Klosterbräuhaus Ursberg statt. Hierzu sind alle interessierten Bürger herzlich eingeladen.
3. Es wurde ein Parkverbot im Ahornweg/Ecke Industriestraße in Burtenbach auf einer Länge von ca. 25 m angeordnet.
4. Zum Einbau einer Toilettenanlage in die ehemalige Wurstküche, Mühlstr. 2 in Burtenbach; Antragsteller: Roland Schmid, Friedhofstr. 21, Burtenbach, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
5. Der Markt Burtenbach erhob hinsichtlich der Aufstellung des Bebauungsplanes „Jahnsportplatz“ des Marktes Jettingen-Scheppach keine Einwendungen.

vom 10.07.2014 10:27:13 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.07.2014

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2014 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Im Tal“ einschließlich Satzung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 07.07.2014 mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
3.1 Neubau eines Abstellplatzes für Neufahrzeuge samt Aufstellen eines Bürocontainers auf dem Grundstück Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Burtenbach, Antragsteller: Kögel Trailer GmbH & Co.KG
3.2 Errichtung eines Wohnhausanbaues auf dem Grundstück Fl.Nr. 72 der Gemarkung Kemnat, Antragsteller: Franz Paul Goßner, Kemnat
3.3 Zum Abbruch eines Wohnhauses und Neubau einer Lagerhalle mit Büro auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/2 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt, Antragsteller: Werner und Hans Scheel
4. Frau Christina Scherer wurde zur Behindertenbeauftragten für den Marktes Burtenbach bestellt.
5. Der Soldaten- und Kameradschaftsvereins Kemnat/Hagenried erhält zur Restaurierung der wertvollen Burschenvereinsfahne Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 1.175 €.
6. Dem Bayerische Rote Kreuz, Kreisverband Günzburg, wurde zur Neuanschaffung eines Einsatzfahrzeuges für die Unterstützungsgruppe der Sanitätseinsatzleitung im Landkreis Günzburg ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 700 € gewährt.

vom 04.06.2014 08:02:01 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 02.06.2014:

1. Die Möglichkeiten einer weiteren, bedarfsgerechten Breitbanderschließung im Gemeindegebiet werden unter Beachtung wirtschaftlicher Gesichtspunkte intensiv geprüft. Mit der Beiziehung eines beratenden, externen Dienstleisters bestand Einverständnis. Das hierzu vom Freistaat zur Verfügung gestellte „Startgeld Netz“ wird beantragt.
2. Mit der Anschaffung des neuen EDV-Programmes WinBIAP.net inkl. WebOPAC XXL für unsere Gemeindebücherei bestand Einverständnis. Ferner wird beabsichtigt, im Jahre 2015 dem E-Medienverbund Bayern beizutreten.
3. Die Anschaffung von Vereinsjacken und neuer Bereifung des Faschingswagens des Faschinghaufens Prince & Friends Oberwaldbach e. V. wird mit einem Betrag von 441,00 € bezuschusst.
4. Die Anschaffung eines Trainingsanalysesystems des Schützenvereins Burtenbach wird mit einem Betrag von 254,25 € bezuschusst.
5. Der 1. Bürgermeister wurde zum Standesbeamten mit der Berechtigung zur Vornahme von Eheschließungen und Begründung von Lebenspartnerschaften bestellt.
6. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
6.1 Neubau eines Mehrgenerationenhauses mit drei Wohneinheiten und Carport auf Grundstück Fl.Nr. 2607/4 in Burtenbach, Innerer Krautgartenweg 30; Antragsteller: Christian und Sabine Beckert, Am Galgenberg 4, Burtenbach.
6.2 Abbruch des ehem. Wohnhauses mit Stadel und Stallungen und Umnutzung der ehem. Stallung auf dem Grundstück Fl.Nr. 90 der Gemarkung Burtenbach, Antragsteller: Werner Kindelbacher, Mühlstraße 6, Burtenbach.
6.3Ausbau des Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl.Nr. 771/1 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Manfred Rommel, Bodelschwinghstraße 19, Burtenbach.
7. Der Haushalt für das Jahr 2014 wurde gebilligt. Die vorliegende Haushaltssatzung mit Anlagen wurde beschlossen.

vom 07.05.2014 08:47:26 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2014

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.05.2014:
1. Die 5 neu gewählten Gemeinderatsmitglieder Alfred Bigelmaier, Ernst Bommer, Hugo Ganser, Sebastian Rommel und Nicol Seitz wurden vom 1. Bürgermeister Roland Kempfle vereidigt.
2. Der Gemeinderat beschloss, dass aus seiner Mitte zwei weitere Bürgermeister gewählt werden.
3. In einer geheimen Wahl wurde Hugo Ganser zum 2. Bürgermeister und Erwin Stöffel zum 3. Bürgermeister gewählt.
4. Im Anschluss an die Wahl vereidigte 1. Bürgermeister Roland Kempfle die beiden weiteren Bürgermeister.
5. Der Gemeinderat beschloss die Satzung zu den Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts.
6. Desweiteren wurde eine neue Geschäftsordnung für den Gemeinderat beschlossen.
7. Die Ausschüsse nach § 2 der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts wurden wie folgt besetzt:
Personalausschuss:
Fraktion
Ausschussmitglied
Stellvertreter
Bürger reden mit
Stefan Ketterle
Nicol Seitz
FWV Burtenbach
Sebastian Rommel
Christina Scherer
Bürgerliste Burtenbach
Ernst Bommer
André Heichel
FWG Kemnat
Hugo Ganser
Xaver Neuburger
Grundstücks- und Bauausschuss:
Fraktion
Ausschussmitglied
Stellvertreter
Bürger reden mit
Karl Veit
Josef Nersinger
Gerhard Schuler
Erwin Stöffel
Stefan Ketterle
Alfred Bigelmaier
FWV Burtenbach
Bernhard Bohnacker
Christina Scherer
Sebastian Rommel
Edwin Schnitzlein
Bürgerliste Burtenbach
Niko Dumerth
André Heichel
Ernst Bommer
FWG Kemnat
Xaver Neuburger
Hugo Ganser
Werkausschuss:
Fraktion
Ausschussmitglieder
Stellvertreter
Bürger reden mit
Karl Veit
Stefan Ketterle
Josef Nersinger
Nicol Seitz
Erwin Stöffel
Gerhard Schuler
FWV Burtenbach
Christina Scherer
Edwin Schnitzlein
Bernhard Bohnacker
Sebastian Rommel
Bürgerliste Burtenbach
André Heichel
Ernst Bommer
Niko Dumerth
FWG Kemnat
Hugo Ganser
Xaver Neuburger
Rechnungsprüfungsausschuss:
Fraktion
Ausschussmitglieder
Stellvertreter
Bürger reden mit
Nicol Seitz
Alfred Bigelmaier
Gerhard Schuler
Josef Nersinger
FWV Burtenbach
Sebastian Rommel
Christina Scherer
Bürgerliste Burtenbach
Ernst Bommer
Niko Dumerth
FWG Kemnat
Xaver Neuburger
Hugo Ganser
8. Als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Herr Nicol Seitz gewählt. Die Stellvertretung wurde an Herrn Sebastian Rommel übertragen.
9. Zum Jugendbeauftragten der Marktgemeinde Burtenbach wurde Herr André Heichel bestimmt.
10. Die Beschlussfassung über die Bestellung einer/eines Behindertenbeauftragten für die Marktgemeinde Burtenbach wurde zunächst zurückgestellt.
11. In den Abwasserverband Burtenbach-Münsterhausen wurden als Vertreter folgende Gemeinderatsmitglieder entsandt: 1. Bürgermeister Roland Kempfle, 2. Bürgermeister Hugo Ganser, 3. Bürgermeister Erwin Stöffel und Gemeinderatsmitglied Bernhard Bohnacker.
12. Das Gremium bestellte 1. Bürgermeister Roland Kempfle für die Wahlperiode 2014/2020 zum Eheschließungsstandesbeamten.
14. Zum Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.Nr. 95/1 der Gemarkung Kemnat; Antragsteller: Konrad Schedel, Dorfstraße 23, Kemnat wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

vom 19.03.2014 13:19:57 Uhr

Gemeinderatsbeschlüsse vom 18.03.2014

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den vorliegenden Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Erläuterungsbericht in der Fassung vom 18.03.2014 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Zudem billigte der Marktgemeinderat Burtenbach den vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes „Im Tal“ einschließlich Satzung, Begründung und Grünordnungsplan in der Fassung vom 18.03.2014 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).
2. Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Pferdestall auf dem Grundstück Fl.Nr. 440/5 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Christian Mausele und Katharina Kaufmann, Innerer Krautgartenweg 23, Burtenbach, wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
3. Die Wahl von Herrn Manfred Bommer als 1. Kommandanten und Herrn Florian Dolde als 2. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burtenbach wurde gemäß Art 8 Abs. 4 des Bay. Feuerwehrgesetzes vom Gemeinderat bestätigt.
4. Zur finanziellen Unterstützung des Kriseninterventionsdienstes wird dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Günzburg, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von 350 € gewährt.