vom 06.11.2019 08:23:15 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019

  1. Der Markt Burtenbach stellt den Bebauungsplan „Beim Bildhölzle“ auf und ändert hierzu den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1105, 1158, 1143 bis 1148, alle Gemarkung Burtenbach. Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1158, 1143 bis 1148, alle Gemarkung Burtenbach. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung haben die Antragsteller zu tragen. Bedingung für die Durchführung der beiden Verfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Marktgemeinde Burtenbach und den jeweiligen Antragstellern.
  2. Der Markt Burtenbach beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Leitenhölzle“ und ändert hierzu den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1105/1 (Teilfläche), 1125 (Teilfläche), 1127, 1129 (Teilfläche), 1129/1, alle Gemarkung Burtenbach. Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 112. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller zu tragen. Bedingung für die Durchführung der beiden Verfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Marktgemeinde Burtenbach und dem Antragsteller.
  3. Zum Lehm- und Sandabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 521 und 522 der Gemarkung Oberwaldbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Der Ergänzung des bestehenden Vertrages zur Nutzung des Sportgeländes in Burtenbach zwischen dem Markt Burtenbach und dem TSV Burtenbach e. V. wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
  5. Für die Kommunalwahlen 2020 wird Frau Jennifer Hack als Wahlleiterin, Frau Gerda Klimmeck als stv. Wahlleiterin bestellt.
  6. Zur Errichtung eines neuen Ballfangzaunes am Trainingsplatz erhält der FVgg. Oberwaldbach-Ried einen Zuschuss in Höhe von 920,42 Euro.