vom 14.10.2019 09:14:34 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019

1. Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 sind die Kosten für das Personal und die Unterhaltung der wassertechnischen Anlagen jährlich zwischen 4 – 7 % gestiegen. Insgesamt darf man von einer Kostensteigerung im Bereich der Wasserversorgung in den letzten 9 Jahren von ca. 50 % ausgehen. Gleichzeitig ist der Wasserbrauch im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren leicht rückläufig.

Darüber hinaus musste im Zuge der anstehenden Sanierung der Hauptstraße in Burtenbach die über 80 Jahre alte Hauptwasserleitung komplett erneuert werden. Hierfür mussten 606.000 Euro aufgewendet werden.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Kommunen verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Dementsprechend war eine Nachkalkulation der Beitrags- und Gebührensätze vorzunehmen. Der Kalkulationszeitraum umfasst einen Rückrechnung für die Jahre 2015 – 2018 und eine Vorausberechnung für die Zeit von 2019 bis 2023. Unter Zuhilfenahme der von einem Sachverständigenbüro ermittelten Zahlen ändern sich die Beiträge und Gebühren rückwirkend zum 01.01.2019 wie folgt

                                                                bis 31.12.2018                   ab 01.01.2019

Grundgebühr                                             48,00 €/Jahr                      72,00 €/Jahr  

Verbrauchsgebühr                                    1,35 €/m³                           2,09 €/m³

Beitrag Grundstücksfläche                       2,25 €/m²                           1,05 €/m²

Beitrag Geschossfläche                            6,29 €/m²                           4,88 €/m²

jeweils zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.

2. Der Markt Burtenbach befürwortet als alleiniger Sachaufwandsträger für die Grundschule Burtenbach und als gemeinsamer Sachaufwandsträger mit dem Markt Jettingen-Scheppach für die Mittelschule Jettingen-Scheppach die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten. Ein Beitritt zum Zweckverband wird angestrebt.

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

3.1 Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 277 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Hauptstraße 76, Burtenbach

3.2 Neubau eines Carports mit zwei Abstellräumen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2606/9 und 2606/13 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Äußerer Krautgartenweg 29, Burtenbach