vom 11.12.2018 11:05:12 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018

  1. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung – In der Steige, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 10.12.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2017 des GEW mit + 235.514,23 Euro fest und beschließt eine Gewinnabführung an den Markt Burtenbach in Höhe von 20.000,00 Euro.
  3. Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes Burtenbach – Gemeinde-Elektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach festgesetzten Herstellungsbeiträge, die Grundgebühren sowie die Verbrauchsgebühren werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst. Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2019 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen. Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.
  4. Zum Anbau einer Dachgaube mit Stahltreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2776/1 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Riedweg 7, 89349 Burtenbach
  5. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2019 auf 370 % festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2019 wird auf  330 % festgesetzt.