vom 15.11.2016 13:54:28 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2016

1. Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) wird in der Fassung mit Wirkung zum 01.01.2017 neu erlassen.

2. Die Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) wird in der vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.01.2017 neu erlassen. 

3. Bisher war in § 6 unserer Friedhofsgebührensatzung geregelt, dass das Bestattungsunternehmen die Gebühren mit den Hinterbliebenen abrechnet.
Die Gemeinde muss die Rechtsbeziehungen zum Unternehmen so gestalten, dass dieses nur als Gehilfe zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig wird. Im Verhältnis zu den Benutzern der Bestattungseinrichtungen muss die Gemeinde Partnerin der wegen einer Bestattung anknüpfenden Rechtsbeziehungen bleiben. Auftraggeberin des Unternehmens kann daher nur die Gemeinde selbst sein, der Unternehmer kann daher gegenüber dem Hinterbliebenen auch nicht in eigenem Namen abrechnen. Die in § 6 des Satzungsentwurfs festgesetzten Gebühren sind zum 01.01.2017 gültig. Als Gebührentatbestände neu aufgenommen wurden dabei Urnen- und Sargumbettungen.
Die Friedhofsgebührensatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2017 beschlossen.
 
4. Die Widmung einer Straße ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt und in Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt. Erst durch eine Widmung wird eine Straße zu einer öffentlichen Straße bzw. öffentlichen Verkehrsfläche. Durch den Ausbau der Industriestraße mit Anbindung an die Ortsumgehung wird für einen Teil dieses Neubaus eine Widmung notwendig.
Der noch nicht gewidmete Teil der neu ausgebauten Industriestraße mit Anbindung an die Staatsstraße 2015 wird mit sofortiger Wirkung öffentlich-rechtlich gewidmet.  

5. Der erste Bürgermeister Kepmpfle berichtete den Gemeinderatsmitgliedern über die abgehaltenen Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen.