vom 24.07.2020 11:46:05 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.07.2020

1. Der Marktgemeinderat stellte die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.07.2020, mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Planunterlagen eingearbeiteten werden, fest. Die Verwaltung wird beauftragt, die Änderungsplanung dem Landratsamt Günzburg zur Genehmigung vorzulegen

2. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet und Sondergebiet Freiflächenphotovoltaik Bildhölzle“ in der Fassung vom 20.07.2020, mit der Maßgabe, dass die beschlossenen Änderungen in die Unterlagen eingearbeitet werden und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB). Hierbei können die Stellungnahmen nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden (§ 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB). Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe der Stellungnahmen werden auf 14 Tage verkürzt (§ 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB). Darüber hinaus wird die Einholung der Stellungnahmen auf die von der Änderung oder Ergänzung betroffene Öffentlichkeit sowie die berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschränkt (§ 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB).

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

3.1 Abbruch und Neubau eines unterkellerten Bienenstandes sowie Neubau eines überdachten Lagerregales und einer Stützwand auf dem Grundstück Fl.Nr. 131 der Gemarkung Oberwaldbach; Bauort: Oberwaldbach, Haldenweg 1

3.2 Bestehende bauliche Anlagen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 635 der Gemarkung Burtenbach

4. Zum Bebauungsplan „Wohngebiet Inselweg“ des Marktes Münsterhausen, Entwurf in der Fassung vom 06.07.20, erhebt der Markt Burtenbach keine Einwendungen.