vom 18.02.2020 09:11:25 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.02.2020

1. Mit der vorgestellten Erschließungsplanung für die Gewerbefläche „Im Tal“ in Kemnat besteht Einverständnis. Die Ausschreibungen hierzu sind baldmöglichst vorzunehmen.

2. Der Gebäudekomplex Vereinsheim/Feuerwehrhaus in Oberwaldbach wird im beschriebenen Umfang saniert. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Bauantrag beim Landratsamt einzureichen, Zuschussanträge zu stellen und die notwendigen Ausschreibungen der Gewerke vorzunehmen.+

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde wie folgt Beschluss gefasst:

3.1 Zur Erstellung einer Maschinenhalle, einer Heulagerhalle und eines Schafstalles auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2813 und 2814 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen für den Fall erteilt, dass eine landwirtschaftliche Privilegierung festgestellt wird. Bauort: Mühlstraße, B

3.2 Gegen die Nutzung des gemeindeeignen Feldweges Fl.Nr. 408 der Gemarkung Burtenbach zur Abfuhr von Rohstoffen aus der firmeneigenen Sandgrube der Firma Dumerth bestehen keine Einwände.

3.3 Zum Neubau einer Produktionshalle auf einer Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 635 der Gemarkung Kemnat wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

4. Die Oldtimerfreunde Kemnat-Mindeltal erhalten zur Anschaffung einer Alarmanlage für das „Museum im Dorf“ in Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 465,28 Euro.

vom 21.01.2020 13:50:10 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020

1. Der Gemeinderat stellte den Jahresverlust des GEW mit – 287.324,26 Euro fest.

2. Zum Abbau von sandig kiesigem Schüttmaterial auf dem Grundstück Fl.Nr. 3939 (vormals Fl.Nrn. 402, 403) der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

3. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 20.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

4. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bildhölzle“ in der Fassung vom 20.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

5.Um einem Flächenverbrauch im Außenbereich für Zwecke der Siedlungsentwicklung entgegenzuwirken, verpflichtet sich der Markt Burtenbach in allen Ortsteilen vorrangig auf Möglichkeiten der Innenentwicklung zu setzen. Ausgehend von bereits identifizierten oder noch zu lokalisierenden Innenentwicklungspotentialen sollen vorrangig Brachen, Baulücken im Innenbereich und Gebäudeleerstände verwendet werden, um den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen zu decken. Die Neuausweisung von Bauflächen wird auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert.

6.Bürgermeister Kempfle berichtete über die ausführlichen Erläuterungen von Architekt Lux zu den Gesamtkosten der Rathaussanierung aus letzter nichtöffentlicher Sitzung. Nach Abgleich der  entstandenen Mehrkosten mit den bei einigen Positionen zu verzeichnenden Einsparungen bei einzelnen Gewerken verbleibt ein Mehraufwand von 662.000 Euro. Diese Mehrkosten konnten in allen Positionen schlüssig erklärten werden und waren plausibel und nachvollziehbar. Der zusätzliche Aufwand war aufgrund der vorherrschenden Bausubstanz und nach Berücksichtigung von Änderungswünschen des Gemeinderates alternativlos und unausweichlich entstanden. Es bestehen seitens der Gemeinderates nicht die geringsten Zweifel an der ordnungsgemäßen Bauausführung und an der Notwendigkeit der getätigten Ausgaben. Auch der Vorwurf eines „Gschmäckle“ konnte unwidersprochen und vollständig entkräftet werden. 

7. Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2019 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis und bedankte sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.

vom 11.12.2019 09:36:19 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.12.2019

1. Mit der vorgestellten Vorentwurfsplanung des Architekten Martin Brenner für den Anbau an den Kindergarten “Haus der kleinen Hände“ bestand Einverständnis. Er wurde beauftragt, auf Grundlage der Vorentwurfsplanung die detaillierte Planung des Bauvorhabens auszuarbeiten, mit allen Beteiligten abzustimmen und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

2. Die Bläserschule Mindeltal wurde in Musikzentrum Mindeltal umbenannt und die Stadt Burgau als dritter Träger dieses Vereins mit aufgenommen. Der Rahmenvereinbarung zum Musikzentrum Mindeltal zwischen der Stadt Burgau und den Märkten Jettingen-Scheppach und Burtenbach wurde zugestimmt.

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde wie folgt Beschluss gefasst:

3.1 Zum Tekturantrag bezüglich der Aufstockung der Meisterbüros in den Hallen und dem Standortwechsel der Siloanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1141 der Gemarkung Burtenbach. wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3.2 Zur Bauvoranfrage bezüglich des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 51 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein gleichlautender Bauantrag eingereicht wird.

3.3 Zum Abbau von sandig kiesigem Schüttmaterial auf dem Grundstück Fl.Nr. 3939 (vormals Fl.Nrn. 402, 403) der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

3.4 Zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 5/1 der Gemarkung Kemnat wurde das gemeindliche Einvernehmen unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Buchfeld“ hinsichtlich der Höhe des Kniestocks, erteilt.

4. Mit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller, Entwurf vom 23.07.2019, bestand Einverständnis.

5. Der Markt Burtenbach bewirbt sich um den Einsatz des Spielmobiles in den Sommerferien für minimal 3, höchstens 5 Tage und übernimmt die hierfür anfallenden Kosten. Es wird für jedes Kind eine Teilnehmergebühr von 5 Euro/Tag erhoben.

6. Es wurde festgestellt, dass die Teilflächen der öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nrn. 1331/1, 1331/2 (alle vormals Fl.Nr.1331) und 1336/1 der Gemarkung Kemnat jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren haben. Die Verkehrsflächen werden deshalb mit Wirkung zum 01.01.2020 eingezogen.

7. Der Gemeinderat stellte die Jahresrechnung 2018 mit einem Betrag von 8.644.988,01 Euro im Verwaltungshaushalt, mit einem Betrag von 9.703.640,46 Euro im Vermögenshaushalt, somit mit einem Gesamthaushalt von 18.348.628,47 Euro fest. Darin ist die Zuführung zum Vermögenshaushalt mit 2.925.073,01 Euro enthalten. Der Überschuss nach § 79 Abs. 3 Satz 2 KommHV beträgt 6.577.194,07 Euro. Der Gesamtbetrag der unerledigten Vorschüsse beträgt 0 Euro, der Verwahrgelder 509,64 Euro.

8. Der Marktgemeinderat nahm das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung im GEW Burtenbach für das Jahr 2018 zur Kenntnis.

9. Der erste Bürgermeister Kempfle gab einen kurzen Rückblick zu den Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen.

10. Der Hartplatz an der Mehrzweckhalle wird ausgebessert. Die Verwaltung wurde gebeten, nach Vorliegen entsprechender Angebote, die Auftragsvergabe für eine der nächsten Gemeinderatssitzung vorzubereiten.

11. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2020 auf 370 % festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2020 wird auf 310 % festgesetzt.

vom 06.11.2019 08:23:15 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019

  1. Der Markt Burtenbach stellt den Bebauungsplan „Beim Bildhölzle“ auf und ändert hierzu den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1105, 1158, 1143 bis 1148, alle Gemarkung Burtenbach. Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst jeweils Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1158, 1143 bis 1148, alle Gemarkung Burtenbach. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung haben die Antragsteller zu tragen. Bedingung für die Durchführung der beiden Verfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Marktgemeinde Burtenbach und den jeweiligen Antragstellern.
  2. Der Markt Burtenbach beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Leitenhölzle“ und ändert hierzu den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Zwecke der Ausweisung eines Gewerbegebietes. Der Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1105/1 (Teilfläche), 1125 (Teilfläche), 1127, 1129 (Teilfläche), 1129/1, alle Gemarkung Burtenbach. Der Geltungsbereich für die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 112. Sämtliche Kosten der Bauleitplanung hat der Antragsteller zu tragen. Bedingung für die Durchführung der beiden Verfahren ist der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen der Marktgemeinde Burtenbach und dem Antragsteller.
  3. Zum Lehm- und Sandabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 521 und 522 der Gemarkung Oberwaldbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Der Ergänzung des bestehenden Vertrages zur Nutzung des Sportgeländes in Burtenbach zwischen dem Markt Burtenbach und dem TSV Burtenbach e. V. wird in der vorliegenden Form zugestimmt.
  5. Für die Kommunalwahlen 2020 wird Frau Jennifer Hack als Wahlleiterin, Frau Gerda Klimmeck als stv. Wahlleiterin bestellt.
  6. Zur Errichtung eines neuen Ballfangzaunes am Trainingsplatz erhält der FVgg. Oberwaldbach-Ried einen Zuschuss in Höhe von 920,42 Euro.

vom 14.10.2019 09:14:34 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 07.10.2019

1. Seit der letzten Gebührenerhöhung zum 01.01.2010 sind die Kosten für das Personal und die Unterhaltung der wassertechnischen Anlagen jährlich zwischen 4 – 7 % gestiegen. Insgesamt darf man von einer Kostensteigerung im Bereich der Wasserversorgung in den letzten 9 Jahren von ca. 50 % ausgehen. Gleichzeitig ist der Wasserbrauch im Gemeindegebiet in den vergangenen Jahren leicht rückläufig.

Darüber hinaus musste im Zuge der anstehenden Sanierung der Hauptstraße in Burtenbach die über 80 Jahre alte Hauptwasserleitung komplett erneuert werden. Hierfür mussten 606.000 Euro aufgewendet werden.

Nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) sind die Kommunen verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Dementsprechend war eine Nachkalkulation der Beitrags- und Gebührensätze vorzunehmen. Der Kalkulationszeitraum umfasst einen Rückrechnung für die Jahre 2015 – 2018 und eine Vorausberechnung für die Zeit von 2019 bis 2023. Unter Zuhilfenahme der von einem Sachverständigenbüro ermittelten Zahlen ändern sich die Beiträge und Gebühren rückwirkend zum 01.01.2019 wie folgt

                                                                bis 31.12.2018                   ab 01.01.2019

Grundgebühr                                             48,00 €/Jahr                      72,00 €/Jahr  

Verbrauchsgebühr                                    1,35 €/m³                           2,09 €/m³

Beitrag Grundstücksfläche                       2,25 €/m²                           1,05 €/m²

Beitrag Geschossfläche                            6,29 €/m²                           4,88 €/m²

jeweils zzgl. 7 % Mehrwertsteuer.

2. Der Markt Burtenbach befürwortet als alleiniger Sachaufwandsträger für die Grundschule Burtenbach und als gemeinsamer Sachaufwandsträger mit dem Markt Jettingen-Scheppach für die Mittelschule Jettingen-Scheppach die Gründung eines Zweckverbandes „Digitale Schulen Landkreis Günzburg“ und sieht die dringende Notwendigkeit hier eine gemeinsame kommunale Lösung zu erarbeiten. Ein Beitritt zum Zweckverband wird angestrebt.

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

3.1 Neubau eines Doppelhauses mit zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 277 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Hauptstraße 76, Burtenbach

3.2 Neubau eines Carports mit zwei Abstellräumen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 2606/9 und 2606/13 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Äußerer Krautgartenweg 29, Burtenbach

vom 10.09.2019 08:55:07 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.09.2019

1. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

1.1 Zum Neubau einer Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 804 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Burtenbach, Schäferberg 36.

1.2 Zum Anbau an einen bestehenden Jungviehstall durch einen Laufgang mit Spaltenboden auf dem Grundstück Fl.Nr. 802 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Burtenbach, Schäferberg 36.

2. Zur Reparatur und Auffrischung der Vereinsfahne erhält die FFW Burtenbach einen Zuschuss in Höhe von 194,42 Euro.

3. Der Markt Burtenbach übernimmt die Materialkosten von voraussichtlich 2.000 Euro für die Ergänzung der Beleuchtung und die Reparatur der Krippenhütte auf dem Burtenbacher Weihnachtsmarkt.

vom 07.08.2019 11:23:43 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 05.08.2019

  1. Durch die politische Weichenstellung des Freistaates Bayern, mit dem massiven Ausbau der Kindertagesbetreuung, müssen die Kommunen stark in den Ausbau von Kindertagesbetreuungsplätzen investieren. Bereits ab dem Kindergartenjahr 2019/2020 besteht beim Markt Burtenbach ein erheblicher zusätzlicher Bedarf an Krippenplätzen, der so nicht vorherzusehen war. Zudem ist anzunehmen, dass sich das Problem in den Folgejahren auch auf die Regelgruppen auswirken wird. Gleichzeitig steht im Raum, dass ein Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung von Schulkindern in einem Hort oder vergleichbarer Betreuungsform von der Staatsregierung beschlossen wird. Daher wird die Kindertagesstätte „Haus der kleinen Hände“ bedarfsgerecht erweitert. Hierzu soll umgehend Kontakt mit geeigneten Fachplanern aufgenommen werden.
  2. Es ist beabsichtigt, die öffentlichen Verkehrsflächen Fl.Nrn. 1331/1, 1331/2 und 1336/1 (vormals Fl.Nr. 1331) der Gemarkung Kemnat einzuziehen, da diese ihre verkehrsrechtliche Bedeutung verloren haben. Die Verwaltung wird beauftragt, das Einziehungsverfahren in die Wege zu leiten.
  3. Zur Nutzungsänderung eines ehem. Stalles zu einer Werkstatt mit Abstellmöglichkeit von Arbeitsgeräten und eines Hobbyraumes, sowie der Errichtung eines Waschplatzes und von Materialboxen auf dem Grundstück Fl.Nr. 62 der Gemarkung Oberwaldbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Zum Trockenabbau mit Wiederverfüllung auf dem Grundstück Fl.Nr. 3581 (Teilfläche) der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  5. Für den Bau einer Beregnungsanlage auf dem Fußballhauptspielfeld erhält der TSV Burtenbach einen Zuschuss in Höhe von 40 % der nachgewiesenen Kosten.
  6. Zur 17. Änderung des Flächennutzungsplanes des Marktes Zusmarshausen im Bereich des Zeltplatzes Rücklenmühle, Gemarkung Gabelbach erhebt der Markt Burtenbach keinen Einwendungen.

 

vom 22.07.2019 13:05:10 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2019

1. Herr Habersetzer vom Ing.büro Degen & Partner, Günzburg stellte dem Planungsentwurf zur Sanierung der Ortsdurchfahrt vor. Das Gremium diskutierte ausführlich alle für die Sanierung relevanten Themen und Anregungen aus der Bürgerschaft. Grundsätzlich bestand Einigkeit darüber, dass die Ortsdurchfahrt künftig stärker auf die Bedürfnisse der Fußgänger und Radfahrer ausgerichtet werden soll. Auf der Grundlage der in der Sitzung entschiedenen Punkte wird nun die Ausführungsplanung erstellt. Der Beginn der Sanierungsarbeiten ist für Ende des Jahres vorgesehen.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

- Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3 der Gemarkung Burtenbach

- Bauvoranfrage zum Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit ehemaligem Stall und Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 81 der Gemarkung Kemnat

3. Für die Sanierung der Wallfahrtskapelle „Zu unserer Lieben Frau von Lourdes“ in Oberwaldbach erhält die Pfarrgemeinde Oberwaldbach einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen Kosten.

 

4. Für die Errichtung eines Carports zur Lagerung der Ölsperre samt Sandsäcken erhält die FFW Burtenbach einen Zuschuss in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten, somit einen Betrag von 2.111,94 Euro.

vom 05.06.2019 14:36:09 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 03.06.2019

1. Der Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern und den Mindeltalgemeinden, über die Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens in Burgau, wird zugestimmt. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, diese zu unterschreiben.

2. Zu der geänderten Herstellung eines Gewässers durch Kiesabbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 657 der Gemarkung Oberwaldbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Hinsichtlich der geänderten Rekultivierung wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Mindeltal“ ausgesprochen.

3. Zur Unterstützung der amtlichen Vermessungen hat jede Gemeinde, entsprechend ihrer Größe, Feldgeschworene zu benennen und zu vereidigen. Da es in letzter Zeit immer wieder zu personellen Engpässen bei der Unterstützung von Vermessungen gekommen ist, sind weitere Personen in dieses Ehrenamt zu berufen. Die Herren Gottfried Piller, Johann Seitz und Martin Baur werden daher zum nächstmöglichen Zeitpunkt als Feldgeschworene bestellt. Der 1. Bürgermeister wird die vorgenannten Personen umgehend vereidigen.

 

vom 08.05.2019 13:57:54 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 06.05.2019

1. Der Haushalt des Marktes Burtenbach samt Wirtschaftsplan des GEW für das Jahr 2019 wurde gebilligt. Die Haushaltssatzung mit Anlagen wurde beschlossen.

2. In der Gemeinderatsitzung am 15.10.2018 wurde entschieden, das Bohnackergebäude samt Außenanlagen als erstes Projekt zur Umsetzung des Konzeptes „Räumliche Fachplanung Ortszentrum Burtenbach“ auf den Weg zu bringen. Dazu wurde Architekt Lux mit der Planung und Umsetzung zum Umbau des Bohnackergebäudes zu einem Dorfgemeinschaftshaus beauftragt. Zudem wurde entschieden, dass der Gewölbeteil des Gebäudes auf jeden Fall erhalten bleiben soll. Architekt Lux präsentierte dem Gremium zwei Varianten zur Neugestaltung des Bohnackerareals. Variante 1 besteht aus einem nahezu quadratischen, dreigeschossigen Baukörper mit Walmdach und Lichtkuppel. Variante 2 ist ein rechteckiger, zweigeschossiger Baukörper ebenfalls mit einem Walmdach und einer Lichtkuppel. Im Mittelpunkt beider Varianten steht der Gewölbeteil des jetzigen Gebäudes. Das Gremium entschied sich nach ausführlicher Beratung für den ersten Vorschlag des Architekten.

3. Der Marktgemeinderat Burtenbach stellt aufgrund der §§ 5 und 6 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Fassung vom 06.05.2019 im Parallelverfahren mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“ in der Fassung vom 06.05.2019 in seiner Sitzung am 06.05.2019 durch Beschluss fest. Die Verwaltung wurde beauftragt, beim Landratsamt Günzburg den Antrag auf Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen. Nach Vorliegen der Genehmigung ist die Bekanntmachung nach § 6 Abs. 5 BauGB durchzuführen.

4. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt aufgrund der §§ 2, 9 und 10 BauBG die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Mindeltal“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 06.05.2019, einschließlich der in der heutigen Sitzung noch beschlossenen Änderungen und Ergänzungen, als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Satzungsbeschluss nach der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

5. Der Musikverein Kemnat erhält zur Anschaffung eines Mischpults samt Mikrofonen und Zubehör einen Zuschuss in Höhe von 810,31 Euro.