vom 16.08.2017 13:39:35 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.08.2017

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den Entwurf zu der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes einschließlich Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.08.2017 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigte den Entwurf des Bebauungsplanes „Am Leitenhölzle“ einschließlich Satzung, Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 14.08.2017 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

3.1 Zum Antrag auf Einlagerung von Verfüllmaterial bis zum Zuordnungswert Z 1.2 auf dem westlichen Grundstücksteil der Fl.Nr. 520/1 der Gemarkung Oberwaldbach durch die Fa. Lorenz Leitenmaier KG; Fuggerstr. 39, 86473 Ziemetshausen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3.2 Zur Nutzungserweiterung der bestehenden, neugebauten Halle für Offentierhaltung auf dem Grundstück Fl.Nr. 954 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Antragsteller: Thomas Pfaudler, Fichtenweg 1, 89349 Burtenbach

4. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Höhenweg-Erweiterung“ des Marktes Münsterhausen erhebt der Markt Burtenbach keine Einwendungen.

5. Zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Ehemaliger Gewerbepark Jettingen“ des Marktes Jettingen-Scheppach erhebt der Markt Burtenbach keine Einwendungen.

6. Der 1. FC Kemnat erhält für Malerarbeiten am Sportheim in Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 825,00 Euro.

7. Folgender Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 17.07.2017 wird öffentlich bekanntgegeben:

Im Rahmen der Sanierung des Rathauses wurde der Auftrag für sämtliche Innentüren und die komplette Inneneinrichtung an die Fa. Bacher aus Dillingen in Höhe von brutto 373.719,50 € vergeben.

vom 18.07.2017 10:27:58 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.07.2017

1. Die Mitglieder des Gemeinderates trafen sich am Rathaus zu einer Baustellenbegehung. Architekt Lux erläuterte dem Gremium den Stand der Sanierungsmaßnahmen und gab einen Ausblick auf die anstehenden Bauabschnitte.

2. 2. Bürgermeister Hugo Ganser wird mit sofortiger Wirkung zum Seniorenbeauftragten des Marktes Burtenbach ernannt.

3. Der Musikverein Burtenbach erhält zur Anschaffung eines neuen Paukensatzes und einer B-Tuba einen Zuschuss in Höhe von 1.822,50 Euro.

4. Der Musikverein Kemnat erhält zur Anschaffung von Trachtenerweiterungen einen Zuschuss in Höhe von 101,03 Euro.

vom 20.06.2017 10:36:40 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 19.06.2017

  1. Mit den vorgestellten Planungen zum Neubau eines Geh- und Radweges entlang der Kreisstraße GZ 20 zwischen Oberwaldbach und Ried besteht Einverständnis.
  2. Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück   Fl.Nr. 23 der Gemarkung Kemnat wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Antragsteller: Ignaz Eröss, Pfarrstraße 16, 87745 Eppishausen
  3. Zur Verlängerung des Antrags auf Herstellen eines Gewässers durch Kiesabbau auf den Grundstücken Fl.Nrn. 684, 685 und 686 der Gemarkung Oberwaldbach durch die Firma Georg Kranzfelder GmbH & Co. KG, Zusmarshausen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
  4. Zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hagenried - Am Brühl“ des Marktes Münsterhausen erhebt der Markt Burtenbach keine Einwendungen.

vom 17.05.2017 13:33:43 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 22.05.2017

1. Architekt Lux erläuterte dem Gremium den Stand der Sanierungsmaßnahmen und gab einen Ausblick auf die anstehenden Bauabschnitte.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1.  Nutzungsänderung des Erdgeschosses mit Ladenerweiterung und Ladeneinbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 288 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Allgaier Siegfried und Andrea, Hauptstraße 92, Burtenbach.

2.2. Neubau einer Trockenkammer auf dem Grundstück Fl.Nr.1083 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Fa. Kögel Trailer GmbH & Co.KG, Industriestraße 1, Burtenbach.

3. Der 1. FC Kemnat erhält zur Renovierung der Duschräume im Sportheim Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 794,92 Euro.

vom 25.04.2017 13:27:55 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 24.04.2017

1. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

1.1 Errichtung von zwei 4-Familienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 195 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Christoph Grolik, Pfarrer-Kempter-Straße 2, Kammeltal

1.2 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 6/4 der Gemarkung Oberwaldbach; Antragsteller: Kathrin und Michael Wanner, An der Holzstraße 8, Oberwaldbach

2. Mit der gemeinsamen Erstellung eines „Integralen Hochwasserschutzkonzeptes“ für die Ortsteile Oberwaldbach des Marktes Burtenbach und Ried des Marktes Jettingen-Scheppach unter der Federführung des Marktes Burtenbach besteht grundsätzlich Einverständnis.

3. Die Marktgemeinde Burtenbach beschließt den Beitritt zum Zweckverband Hallenbad Nord zum 01.07.2017.

4. Der Marktgemeinderat billigte die Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 24.04.2017 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

5. Der Marktgemeinderat stimmte der Vorentwurfsplanung zum Bebauungsplan „Am Leitenhölzle“ in der Fassung vom 24.04.2017 zu und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB). Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird um die Fl.Nrn. 1105, 1105/1 und 1129, jeweils Teilflächen, der Gemarkung Burtenbach erweitert.

6. Folgender Beschluss aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 20.03.2017 wird öffentlich bekanntgegeben: Zur Sanierung des Rathauses wurde der Auftrag für die Fenster- und Türarbeiten (Außen) an die Fa. Wipfler aus Wörleschwang in Höhe von brutto 133.725,66 € vergeben.

vom 21.03.2017 15:31:55 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.03.2017

  1. Architekt Lux informierte ausführlich über die Baufortschritte am Rathaus und erläuterte dem Gremium die nächsten Arbeitsschritte. Er stellte fest, dass die Arbeiten sehr gut voran gehen und voll im Zeitplan liegen. Zudem wurde festgelegt, dass die Eingangstüre mit einem großen Gemeindewappen versehen wird. In die Betonbrüstung im Eingangsbereich wird der Schriftzug „Marktgemeine Burtenbach“ eingelassen.
  2. Der Haushaltplan des Marktes Burtenbach samt des Wirtschaftsplanes des GEW Burtenbach für das Jahr 2017 wurde gebilligt. Die Haushaltssatzung mit Anlagen wurde beschlossen.
  3. Es wird festgestellt, dass der gemeindeeigene Feldweg Fl.Nr. 389 der Gemarkung Oberwaldbach (nördliche Teilfläche) aufgrund der Erschließung des Baugebietes „Wiegenfeld II, 2. Bauabschnitt“ in Oberwaldbach jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren hat. Er wird deshalb mit Wirkung zum 01.04.2017 eingezogen.
  4. Zum Umbau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 48 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt; Antragsteller: Ignac Eröss, Pfarr-Straße 16, 87745 Eppishausen
  5. Die Anschaffung eines Lichtgewehrs und einer Lichtpistole für den Schützenverein Burtenbach 1897 e.V. wird mit einem Betrag von insgesamt 545,85 Euro bezuschusst.

vom 15.02.2017 09:48:18 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2017

  1. Das Gremium traf sich auf der Baustelle des Rathauses zu einer Baustellenbegehung. Mittlerweile sind alle Abbrucharbeiten im Gebäude abgeschlossen und teilweise sind bereits neue Wände bzw. Türdurchbrüche geschaffen worden. Architekt Lux erläuterte dem Gremium die bereits ausgeführten und die anstehenden Arbeitsschritte am Rathaus.
  2. Es wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Gewerbegebietes, westlich der Staatsstraße 2025 (alt) in Burtenbach, beschlossen. Der Geltungsbereich der Änderung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 1130 und 1131 der Gemarkung Burtenbach.
  3. Das Gremium stimmte der Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Leitenhölzle“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes zu. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Fl.Nr. 1130 der Gemarkung Burtenbach.
  4. Der Kostenvereinbarung zur Erstellung einer räumlichen Fachplanung in der Ländlichen Entwicklung sowie einer Planung Grünordnung/Dorfökologie für das Ortszentrum Burtenbach wurde zugestimmt. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, diese zu unterzeichnen.
  5. Der Erlass einer Satzung über die Verleihung von Ehrungen und Auszeichnungen wurde in der vorliegenden Form vom Gremium beschlossen. Sie tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft. Im Anhang des Mitteilungsblattes Nr. 9 wird die Satzung abgedruckt.
  6. Zur Errichtung von 2 Dachgauben in einem Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 29/3 der Gemarkung Kemnat wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt; Antragsteller: Bernd Baumgartner, Waldheimer Str. 7, Kemnat
  7. Folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden öffentlich bekanntgegeben:           
      Aus der Sitzung vom 23.01.2017:
      Zur Sanierung des Rathauses wurden folgende Auftragsvergaben beschlossen:
  1. Bodenbelagsarbeiten: Fa. Lebkuchen, Möttingen, brutto 134.131,43 Euro
  2. Putz-, Stuck- und Malerarbeiten: Fa. Mengele, Blindheim, brutto 114.551,44 Euro
  3. Gerüstbauarbeiten, Fa. Söll, Neusäß, brutto 31.881,53 Euro

 

vom 25.01.2017 08:46:45 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 23.01.2017

1. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2016 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis und bedankt sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.
2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
2.1 Neubau einer Gartenlaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 1053/1 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Martina Glöckler, Ahornweg 14, 89349 Burtenbach
2.2 Herstellen einer naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahme - Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Antrag zur Abgrabung im Gelände auf dem Grundstück Fl.Nr. 2999 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Klaus Reili, Münsterhauser Straße 4, 86470 Thannhausen
2.3 Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei 4-Familienhäusern mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 195 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Christoph Grolik, Pfarrer-Kempter-Straße 2, 89358 Kammeltal
3. Der Faschingshaufen Prince & Friends e.V. Oberwaldbach erhält zur Reparatur des Faschingswagens einen Zuschuss in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten.
4. Folgende Beschlüsse aus nichtöffentlichen Sitzungen werden öffentlich bekanntgegeben:
Aus der Sitzung vom 14.11.2016:
Zur Sanierung des Rathauses wurden folgende Auftragsvergaben beschlossen:
  1. Elektrotechnische Anlagen: Fa. Alt, Münsterhausen, brutto 234.372,04 Euro
  2. Fernmeldetechnik: Fa. Phone GmbH, Augsburg, brutto 62.625,26 Euro
  3. Blitzschutz: Fa. Kienzle, Krumbach, brutto 5.009,67 Euro
  4. Sanitär: Fa. Gleich, Thannhausen, brutto 57.136,77 Euro
  5. Heizung, Lüftung: Fa. Gleich, Thannhausen, brutto 87.629,20 Euro
Aus der Sitzung vom 12.12.2016:
Zur Sanierung des Rathauses wurden folgende Auftragsvergaben beschlossen:
  1. Zimmerer- und Spenglerarbeiten: Fa. Dumerth, Burtenbach, brutto 187.146,77 Euro

vom 13.12.2016 14:09:29 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.12.2016

1. Architekt Lux berichtete erneut zum aktuellen Stand der Rathaussanierung und erläuterte dem Gremium die nächsten Arbeitsschritte. Er teilte mit, dass nun die Ausschreibungen für die Vergabe der Außenputz-und Malerarbeiten, sowie für die Erneuerung der Fenster sattfinden.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1. Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Werkstatt für den Elektrobetrieb auf dem Grundstück Fl.Nrn. 1078 und 1078/2 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Tobias Dolde, Ahornweg 10, Burtenbach

2.2. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, Garagen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 45 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Wohn- und Gewerbebau Illertal GmbH, Bgm.-Graf-Str. 12, 89290 Buch

2.3. Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Errichtung einer Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 225 und 425/5 der Gemarkung Burtenbach; Antragsteller: Andreas Kempter, Hauptstraße 75

3. Im Planfeststellungsverfahren für den Bau der Ortsumgehung wurde mit Planfeststellungsbeschluss vom 15.11.2007 verfügt, dass die Ortsumfahrung durch Verkehrsfreigabe als Teil der Staatsstraße 2025 gewidmet wird und dass die Straßenbestandteile der St 2025 (alt) abgestuft werden. Der Marktgemeinderat beschloss die Vereinbarung über die Abstufung der Straßenbestandteile der Staatsstraße 2025 (alt) im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumgehung Burtenbach. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

4. Die Widmung einer Straße ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt und in Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt. Erst durch eine Widmung wird eine Straße zu einer öffentlichen Straße bzw. öffentlichen Verkehrsfläche. Nach Fertigstellung des 2. Bauabschnitts des Baugebietes „Wiegenfeld II“ in Oberwaldbach wird eine entsprechende Widmung der neuen Verkehrsflächen notwendig. Neben der hergestellten Straße wurde auch ein Fußweg berücksichtigt. Die neu hergestellten Verkehrsflächen im Baugebiet „Wiegenfeld II“ in Oberwaldbach werden öffentlich-rechtlich gewidmet. Die Widmungen werden mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam.

5. Die Ortsstraße „Ortsstraße“ Nr. 94 in der Gemeinde Burtenbach, Gemarkung Oberwaldbach, Fl.-Nr. 37/2 und 297 wird ab dem Datum des entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses um 56 m verlängert. Grund der Verlängerung ist der Ausbau des Baugebietes „Oberes Wiegenfeld“. Einfahrt von der Ortsstraße in die Ortsstraße „Oberes Wiegenfeld“. Ebenso ist das Ortsschild in Richtung Osten zu versetzen.

6. Am 24.11.2016 fand die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Der Gemeinderat stellt die Jahresrechnung 2015 mit einem Betrag von 5.492.908,04 Euro im Verwaltungshaushalt, mit einem Betrag von 6.297.064,49 Euro im Vermögenshaushalt, somit mit einem Gesamthaushalt von 11.789.285,72 Euro fest. Darin ist die Zuführung vom Vermögenshaushalt mit 1.270.951,78 Euro enthalten.

7. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der örtlichen Rechungsprüfung für das GEW zur Kenntnis. Am 21.11.2016 fand die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2015 im GEW durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses statt.

8. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2017 auf 370 %, der Hebesatz für die Gewerbesteuer auf 330 % festgesetzt.

vom 15.11.2016 13:54:28 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 14.11.2016

1. Die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung – EBS) wird in der Fassung mit Wirkung zum 01.01.2017 neu erlassen.

2. Die Satzung über die Erhebung von einmaligen Beiträgen zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung von Straßen, Wegen, Plätzen und Parkplätzen (Ausbaubeitragssatzung – ABS) wird in der vorliegenden Fassung mit Wirkung zum 01.01.2017 neu erlassen. 

3. Bisher war in § 6 unserer Friedhofsgebührensatzung geregelt, dass das Bestattungsunternehmen die Gebühren mit den Hinterbliebenen abrechnet.
Die Gemeinde muss die Rechtsbeziehungen zum Unternehmen so gestalten, dass dieses nur als Gehilfe zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Aufgaben tätig wird. Im Verhältnis zu den Benutzern der Bestattungseinrichtungen muss die Gemeinde Partnerin der wegen einer Bestattung anknüpfenden Rechtsbeziehungen bleiben. Auftraggeberin des Unternehmens kann daher nur die Gemeinde selbst sein, der Unternehmer kann daher gegenüber dem Hinterbliebenen auch nicht in eigenem Namen abrechnen. Die in § 6 des Satzungsentwurfs festgesetzten Gebühren sind zum 01.01.2017 gültig. Als Gebührentatbestände neu aufgenommen wurden dabei Urnen- und Sargumbettungen.
Die Friedhofsgebührensatzung wird mit Wirkung zum 01.01.2017 beschlossen.
 
4. Die Widmung einer Straße ist ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungsakt und in Art. 6 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) geregelt. Erst durch eine Widmung wird eine Straße zu einer öffentlichen Straße bzw. öffentlichen Verkehrsfläche. Durch den Ausbau der Industriestraße mit Anbindung an die Ortsumgehung wird für einen Teil dieses Neubaus eine Widmung notwendig.
Der noch nicht gewidmete Teil der neu ausgebauten Industriestraße mit Anbindung an die Staatsstraße 2015 wird mit sofortiger Wirkung öffentlich-rechtlich gewidmet.  

5. Der erste Bürgermeister Kepmpfle berichtete den Gemeinderatsmitgliedern über die abgehaltenen Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen.