vom 03.08.2011 20:35:08 Uhr

Breitband Markterkundungsverfahren

Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie 
  

1. Zieldefinition

  1. Der Markt Burtenbach führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

    Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten
  1. Zeitgleich führt der Markt Burtenbach ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009, zuletzt geändert durch Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01. Dezember 2010, durch.

    Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität. Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist.

2. Unterversorgungssituation

Der Markt Burtenbach (Einwohner: 3437, Landkreis Günzburg) weist Gebiete auf, die unzureichend mit Breitband versorgt sind (d. h. Übertragungsgeschwindigkeit unter 1 Mbit/s). Betroffen sind die Gemeindeteile Oberwaldbach mit 500 Einwohnern und Kemnat mit 622 Einwohnern. Darüber hinaus könnte auch Burtenbach (2.315 Einwohnern) in Teilbereichen unzureichend versorgt sein.

Der Markt Burtenbach hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung der Ortsteile ergibt. Das Ergebnis liegt als Anlage bei und kann auf der Internetseite www.burtenbach.de eingesehen werden oder schriftlich beim Breitbandpaten, 1. Bürgermeister Roland Kempfle, angefordert werden.  

3. Zieldefinition

Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler, landwirtschaftliche Betriebe, öffentliche Einrichtungen und Privathaushalte in den betroffenen Gemeindeteilen zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.

Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für Privathaushalte von mindestens 1 Mbit/s im Download und von mindestens 128 kbit/s im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 1 Mbit/s im Download zur Verfügung stehen.

Die Inbetriebnahme soll spätestens 12 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.

4. Anforderungen

Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau im Gemeindegebiet.

Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.

Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:

- Vorstellung des Netzbetreibers

- Referenzen

- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur

- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload

- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte

- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge

- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 1 Mbit/s

- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)

- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch grafische Darstellung)

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme

5. Besonderheiten im Auswahlverfahren

a. Bewertungskriterien Gewichtung:

- Erschließungsgrad 20 %

- Höhe der Endkundenpreise 10 %

- Zuschussbedarf 40%

- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.) 20 %

- Zeitpunkt der Inbetriebnahme 10 %

b. Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene

Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene

gewährt werden.

c. Netzbetrieb

Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.

6. Sonstiges

Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.

7. Fristen

Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 7. September 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Burtenbach eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 07. Oktober 2011 beim Breitbandpaten des Marktes Burtenbach eingegangen sein (siehe Ziffer 8).

8. Ansprechpartner

Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate, 1. Bürgermeister Roland Kempfle, Tel. 08285-999820, E-Mail: buergermeister@burtenbach.de

 

 

Anlage: 4564-Expose.pdf