vom 24.04.2023 09:49:44 Uhr

Friedhöfe Burtenbach und Oberwaldbach – Grabpflege

Es besteht Veranlassung, alle Grabstelleninhaber und alle Personen, die mit einer Grabpflege betraut sind, auf ihre Unterhaltungspflicht der Grabstelle hinzuweisen.

Zur Bepflanzung der Grabstätte sind nur geeignete Gewächse zu verwenden, welche die benachbarten Gräber nicht stören. In die Pflege der Grabstelle bitten wir auch die Gehwege zwischen den Grabeinfassungen einzubeziehen.