vom 24.04.2023 09:50:35 Uhr

Friedhof Burtenbach- Urnenwand

Es werden alle Nutzungsberechtigte einer Urnennische daraufhin gewiesen, dass Blumenschmuck und andere Gegenstände spätestens 14 Tage nach einer Beisetzung oder besondere Gedenktage des Verstorbenen wieder zu entfernen sind.

Die Friedhofsverwaltung behält sich vor, danach den Grabschmuck zu entsorgen, um ein ordentliches Erscheinungsbild beizubehalten.