vom 21.02.2023 10:36:26 Uhr

Jugendschöffen gesucht

Jugendschöffen gesucht!

Ihr Profil

  • Sie sind im Landkreis Günzburg wohnhaft und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und haben die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Sie verfügen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung?
  • Sie sind unvoreingenommen, selbständig und gesundheitlich geeignet?
  • Sie verfügen über objektives Durchsetzungsvermögen?
  • Sie besitzen Kommunikations- und Dialogfähigkeit?
  • Sie verfügen über Erfahrung in der Jugenderziehung?

Ihre Aufgabe

  • Für die Amtsdauer von 5 Jahren nehmen Sie an Gerichtsverhandlungen teil und kommen mit dem Berufsrichter gleichberechtigt zu einer Urteilsfindung.
  • Als ehrenamtliche/r Richterin/Richter nehmen Sie an den Gerichtsterminen teil und würdigen die in der Verhandlung vorgebrachten Beweise.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns bis zum 10.03.2023 mit beiliegendem Formular per Post oder per E-Mail.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 08221/95-858 oder -893 oder per Mail an Jugendamt@landkreis-guenzburg.de zur Verfügung.

Weiterer Informationen zur Tätigkeit als Jugendschöffe finden Sie unter www.Schoeffenwahl.de

Von der Jugendschöffenwahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Anlage: 9070-formular-bewerbung-jugendschoeffen.pdf