vom 10.07.2018 15:14:30 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2018

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Torberg, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 09.07.2018, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.

2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung – In der Steige, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 09.07.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Da das Plangebiet an der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) liegt, fordert das Landratsamt Günzburg (Fachbereich Immissionsschutz) ein Lärmgutachten. Aufgrund dieser Forderung ist nach dem Vorliegen des Gutachtens eine erneute Auslegung durchzuführen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Auslegungsfrist wird dabei auf die Dauer von 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

3. Aufgrund der Tatsache, dass es in Zukunft immer schwieriger werden wird, neues Bauland auszuweisen, ist eine vermehrte Bebauung durch Nachverdichtung des Innerorts zu erwarten. Im Gremium wurde in der Vergangenheit, insbesondere bei einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, immer wieder darüber diskutiert, ob die im Bauantrag ausgewiesenen Stellplätze im Hinblick auf das Bauvorhaben angemessen berücksichtigt wurden. Um hier künftig eine klare, verbindliche Richtung für den Bauherrn vorzugeben, wird eine Stellplatzsatzung erlassen. Der Markt Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf als beauftragt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung zeitnah bekannt zu machen.

4. Zum Abriss einer bestehenden Hütte und dem Anbau einer Fluchttreppe an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 91 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Mühlstraße 2, Burtenbach

5. Es wird festgestellt, dass die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 409 der Gemarkung Burtenbach (Schleifweg) jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren hat. Die Teilfläche wird deshalb mit Wirkung zum 01.08.2018 eingezogen.