
Sprechtag des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V.
Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg, hält regelmäßig einen
Sprechtag im Landratsamt Günzburg ab. Der nächste Sprechtag findet
- am Mittwoch, 04. Oktober 2023, von 10.00 – 13.00 Uhr
im Besprechungsraum Nr. 1.92, 1. Stock, Landratsamt-Hauptgebäude, (Frau Hofmeister) statt.
Günzburg, 21.09.2023
Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg
Außensprechtag des Bezirks Schwaben
Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe
für behinderte Menschen an.
Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen
leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.
Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung
über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.
Der nächste Sprechtag findet
- in Günzburg
entfällt
- in Krumbach
am Dienstag, 17. Oktober 2023, von 8.00 – 13.00 Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3,
86381 Krumbach, Besprechungszimmer
statt.
Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail
buergerberatung@bezirk-schwaben.de.
Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im Oktober 2023
Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)
Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28
Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr
nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204
Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege
Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862
Mittwoch, 04.10.2023 und
Mittwoch, 18.10.2023 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Stellenausschreibung -
einen Mobilitätsmanager (m/w/d) in Vollzeit
einen Ingenieur (m/w/d) -Diplom oder Bachelor- oder einen staatlich geprüften Techniker (m/w/d) der Fachrichtung
Versorgungstechnik/Gebäudetechnik Heizung/Lüftung/Sanitär in Vollzeit
einen Teamleiter (m/w/d) für den Bereich „Staatsangehörigkeits- und Personenstandsrecht“ in Vollzeit
Sozialpädagogen (m/w/d) – Diplom oder Bachelor – für die Bezirkssozialarbeit in Vollzeit oder Teilzeit
einen Sachbearbeiter (m/w/d) für das Team „Zentraler Gebühreneinzug“ im Kreisabfallwirtschaftsbetrieb
in Teilzeit (mind. 19,5 Wochenstunden)
Die detaillierten Stellenausschreibungen und weitere Informationen zum Landkreis Günzburg finden Sie auf unserer
Internetseite www.landkreis-guenzburg.de unter der Rubrik „Jobs & Karriere“.
Sprechtag des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V.
Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg, hält regelmäßig einen Sprechtag im Landratsamt Günzburg ab. Der nächste Sprechtag findet
- am Mittwoch, 06. September 2023, von 10.00 – 13.00 Uhr im Besprechungsraum Nr. 1.92, 1. Stock, Landratsamt-Hauptgebäude, (Frau Hofmeister) statt.
Günzburg, 17.08.2023
Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.
Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg
Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im September 2023
Das Landratsamt Günzburg hält im September 2023 seine Sprechstunden wie folgt ab:
Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)
Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28, Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr, nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204
Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege
Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862
Mittwoch, 06.09.2023 und Mittwoch, 20.09.2023 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Außensprechtag des Bezirks Schwaben
Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen
Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an.
Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.
Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.
Der nächste Sprechtag findet
- in Günzburg am Dienstag, 05. September 2023, von 8.00 – 13.00 Uhr, im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 1.92 (Besprechungsraum),
- Obergeschoss
- in Krumbach - entfällt
statt.
Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail buergerberatung@bezirk-schwaben.de.
Ja ist denn schon wieder Weihnachten?
Jetzt Angebote für die Krippenbroschüre 2023/24 melden – Krippenschauen, Weihnachtsmärkte und andere adventliche Veranstaltungen
Wer will jetzt schon an Weihnachtskrippen, -märkte und Adventsveranstaltungen denken? Das Tourismus-Team bei der Regionalmarketing Günzburg GbR (RMG)! Denn da steht in den nächsten Wochen bereits die Erstellung der Krippenbroschüre 2023/2024 an. Entsprechende Einträge können Interessierte daher ab sofort und bis spätestens 26. September 2023 melden.
Auf dem Rad und in der Badehose bereits an Punsch und Weihnachtslieder denken
Noch mag man an Lebkuchen, Glühwein, Krippen und Weihnachtsmusik noch gar nicht denken, sondern den wunderbaren Sommer auf den attraktiven Rad- und Wanderwegen, an unseren Seen und Flüssen oder bei anderen tollen Freizeitangeboten genießen. Doch die Zeit bis Herbst und damit zur Bewerbung des „Schwäbischen Krippenparadies“ bei interessierten Vereinen, Gruppen, Familie und Einzelbesuchern ist nicht mehr so weit. Die RMG sammelt daher bereits jetzt unterschiedlichste vorweihnachtliche Termine und Besichtigungsangebote von Privatkrippen, Kirchenkrippen und Krippenausstellungen. Krippenbesitzer/-schnitzer, Kirchengemeinden, Museen, Veranstalter von Adventsveranstaltungen, Weihnachtmärkten, Adventskonzerten, vorweihnachtlichen Kursen etc. können ab sofort und bis 26. September ihre Termine und Angebote melden. Die entsprechenden Formulare sind auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen zu finden.
Über die Landkreisgrenzen hinweg
Im Zuge zunehmender landkreisübergreifender Zusammenarbeit im Tourismus haben in diesem Jahr auch Anbieter aus den Landkreisen Dillingen und Neu-Ulm die Möglichkeit, Veranstaltungsangebote zu melden. Diese werden in jedem Falle ab dem Spätherbst dann auch auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen präsentiert, eventuell aber auch in die gedruckte Krippenbroschüre aufgenommen.
Der Eintrag ist für alle Anbieter kostenfrei. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sich bzw. bestimmte Angebote aufmerksamkeitsstärker in einer kostenpflichtigen Werbeanzeige zu präsentieren. Auch hierzu ist das Buchungsformular auf www.familien-und-kinderregion.de/krippen zu finden.
Burtenbacher Ferienprogramm 20232
Hallo liebe Kinder und Jugendliche,
wir freuen uns, euch wieder das Burtenbacher Ferienprogramm vorstellen zu dürfen.
Wir danken schon im Voraus recht herzlich den Vereinen und Veranstaltern die das Programm so abwechslungsreich machen und den Kindern und Jugendlichen am Ort den Sommer
erlebnisreicher gestalten.
Danke für die ZEIT, die sie den Kindern und Jugendlichen entgegenbringen, denn diese ist eins unserer kostbarsten Güter geworden.
Abwechslungsreiche, lustige und spannende Tage wünschen Euch
Philipp Nachtrub Kempfle Roland
Jugendbeauftragter 1. Bürgermeister
Anlage: 1561-ferienprogramm2023-3.pdf
Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau - Überprüfung landwirtschaftlicher Betriebe
Die Berufsgenossenschaften haben die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften zu überwachen und ihre Mitglieder zu beraten. Wir haben deshalb unseren Mitarbeiter Herr Mario Renz beauftragt ab September die landwirtschaftlichen Betriebe der
Gemeinde Burtenbach mit sämtlichen Ortsteilen
zu überprüfen und über die Maßnahmen der Unfallvergütung zu beraten
Nach § 19 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB VII) hat jeder Unternehmer die Besichtigung seines Betriebes durch unseren Beauftragten zu dulden und ihn auf sein Verlangen dabei zu begleiten oder durch einen geeigneten Vertreter begleiten zu lassen.
Sollte ein Unternehmer (z.B. Nebenerwerbslandwirt) zur Betriebsprüfung nicht angetroffen werden, wird der Sicherheitsberater eine Benachrichtigung überlassen.