vom 21.01.2020 13:50:10 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.01.2020

1. Der Gemeinderat stellte den Jahresverlust des GEW mit – 287.324,26 Euro fest.

2. Zum Abbau von sandig kiesigem Schüttmaterial auf dem Grundstück Fl.Nr. 3939 (vormals Fl.Nrn. 402, 403) der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.

3. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 20.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

4. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Vorentwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Bildhölzle“ in der Fassung vom 20.01.2020 und beauftragte die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 1 BauGB).

5.Um einem Flächenverbrauch im Außenbereich für Zwecke der Siedlungsentwicklung entgegenzuwirken, verpflichtet sich der Markt Burtenbach in allen Ortsteilen vorrangig auf Möglichkeiten der Innenentwicklung zu setzen. Ausgehend von bereits identifizierten oder noch zu lokalisierenden Innenentwicklungspotentialen sollen vorrangig Brachen, Baulücken im Innenbereich und Gebäudeleerstände verwendet werden, um den Bedarf an Wohn- und Gewerbeflächen zu decken. Die Neuausweisung von Bauflächen wird auf ein unbedingt notwendiges Maß reduziert.

6.Bürgermeister Kempfle berichtete über die ausführlichen Erläuterungen von Architekt Lux zu den Gesamtkosten der Rathaussanierung aus letzter nichtöffentlicher Sitzung. Nach Abgleich der  entstandenen Mehrkosten mit den bei einigen Positionen zu verzeichnenden Einsparungen bei einzelnen Gewerken verbleibt ein Mehraufwand von 662.000 Euro. Diese Mehrkosten konnten in allen Positionen schlüssig erklärten werden und waren plausibel und nachvollziehbar. Der zusätzliche Aufwand war aufgrund der vorherrschenden Bausubstanz und nach Berücksichtigung von Änderungswünschen des Gemeinderates alternativlos und unausweichlich entstanden. Es bestehen seitens der Gemeinderates nicht die geringsten Zweifel an der ordnungsgemäßen Bauausführung und an der Notwendigkeit der getätigten Ausgaben. Auch der Vorwurf eines „Gschmäckle“ konnte unwidersprochen und vollständig entkräftet werden. 

7. Der Gemeinderat nahm den Jahresbericht 2019 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis und bedankte sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.