vom 22.09.2020 14:40:41 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 21.09.2020

                                                                                        

  1. Der Markt Burtenbach stellt den Bebauungsplan „Schäferberg“ auf und ändert hierzu den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zum Zwecke der Ausweisung eines Baugebietes. Der Geltungsbereich für die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 876 (Teilfläche, Straße), 1001 (Teilfläche) und 1001/5, alle Gemarkung Burtenbach.
  2. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Entwurfsplanung zur Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 21.09.2020 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
  3. Der Marktgemeinderat billigte die vorliegende Entwurfsplanung zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Untere Breite X“ in der Fassung vom 21.09.2020 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).
  4. Kürzlich wurde die Ortsdurchfahrt Burtenbach vom Norden her bis zur Friedhofstraße fertig gestellt. Durch die Verringerung der Fahrbahnbreite in Verbindung mit der Aufweitung der Gehwegbreite wird sicherlich künftig eine zusätzliche Verkehrsberuhigung feststellbar sein. Eine weitere Möglichkeit der Verkehrsberuhigung zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Ortszentrum wäre, die Vorfahrtregelungen Hauptstraße/Mühlstraße und Hauptstraße/Friedhofstraße zu verändern. So könnte künftig der Teil der Hauptstraße, die als Kreisstraße GZ1 durch den Ort führt, vorfahrtsberechtigt werden. Der Gemeinderat entschied, nach Abwägung aller Vor- und Nachteile die Änderung einer Vorfahrtsregelung, diese nicht zu verändern und die bisherige Regelung beizubehalten.
  5. Der Gemeinderat des Marktes Burtenbach beschloß die Aufstellung des Bebauungsplanes „Areal Schertlinhaus“. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 131, 132, 132/4, 147/1 und 147/3 der Gemarkung Burtenbach.
  6. Der Bau eines Bike-/Dirt Parks war über mehrere Monate hinweg immer wieder Thema bei den Diskussionen im Gemeinderat. Nach einem förmlichen Antrag interessierter Biker an die Fraktionen im Gemeinderat vom 25.02.2020, wurde ein Fachplaner mit der Ausarbeitung eines Planungsvorschlages für solch eine Anlage auf dem in Frage kommenden Gelände beauftragt. Das Gremium entschied nach ausführlicher Beratung, dass der Markt Burtenbach den Bau eines Bike-/Dirt-Parks unterstützt, für den Fall, dass sich ein entsprechender Verein gründet bzw. sich ein Verein bereit erklärt, diese Sportart in sein Portfolio mit aufzunehmen. Die Unterstützung seitens des Marktes Burtenbach wird dabei folgendermaßen konkretisiert:
  • Unentgeltliche Überlassung des gemeindeeigenen Grundstücks (Vertrag) mit Unterstützung bei der Überlassung des Grundstücks durch den TSV Burtenbach (Gemeinsamer, unentgeltlicher Nutzungsvertrag)
  • Unterstützung im Baugenehmigungsverfahren
  • Bezuschussung der Baukosten im Rahmen der Vereinszuschussrichtlinien (40 % der Baukosten)
  • Für den Fall, dass die notwendigen Finanzmittel zur Finanzierung der Baukosten nicht vollständig aufgebracht werden können, erklärt sich der Markt Burtenbach bereit, diese über ein langfristiges, zinsloses Darlehen bereitzustellen. Das Erbringen entsprechender Nachweise wird dabei vorausgesetzt.
  1. Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen in der Kindertagesstätte „Haus der kleinen Hände“ Burtenbach mit insgesamt 166 Betreuungsplätzen wurde vom Gemeinderat anerkannt und die Bedarfsnotwendigkeit zum An-/Neubau des Kindergartens festgestellt. Die Betreuungsplätze gliedern sich in vier Regelgruppen mit 100 Betreuungsplätzen, drei Krippengruppen mit 41 Betreuungsplätzen und einer Hortgruppe mit 25 Betreuungsplätzen. Durch die Baumaßnahme werden somit 76 neue Betreuungsplätze geschaffen, 27 Krippenplätze, 24 Kindergartenplätze und 25 Hortplätze.
  2. Es wurde festgestellt, dass der inzwischen abgemarkte öffentliche Feldweg Fl.Nr. 417/3 mit 647 m², vormals Feldwegteilfläche aus Fl.Nr. 417/2 der Gemarkung Burtenbach jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren hat. Die Verkehrsflächen werden deshalb mit Wirkung zum 01.10.2020 eingezogen.