vom 03.04.2019 08:26:42 Uhr

Aus der Gemeinderatsstizung vom 11.03.2019

1. Architekt Manfred Lux gab zum Beginn der ersten Sitzung in den frisch renovierten Räumen des Burtenbacher Rathauses einen kurzen Rückblick über die dreijährige Bauphase und zog ein überaus positives Fazit. Er bedankte sich beim Gremium für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Am Sonntag, den 19.05.2019 findet die Einweihung des Rathauses in Verbindung mit einem „Tag der offenen Tür“ statt. Näheres wird im Mitteilungsblatt noch bekanntgegeben.

2. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Ortsumgehung wurde verfügt, dass die Ortsumfahrung durch Verkehrsfreigabe als Teil der Staatsstraße 2025 gewidmet wird und dass die Straßenbestandteile der St 2025 (alt) abgestuft werden. Zwischenzeitlich wurde entschieden, die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Eigenregie durchzuführen und den auf den Freistaat Bayern fallenden Kostenanteil ablösen zu lassen. Die Änderung der Vereinbarung zur Abstufung der Straßenbestandteile der St 2025 (alt) im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Burtenbach wird zugestimmt. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

3. Zur Büroerweiterung der Fa. Kögel Trailer GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 1083 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Am Kögel-Werk 1, Burtenbach

4. Der Vereinbarung zur Nutzung des Vereinsheims Oberwaldbach zwischen dem Markt Burtenbach und dem Schützenverein Hubertus 1886 e.V. Oberwaldbach wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

5. Der Schützenverein Hubertus Oberwaldbach erhält eine vorläufige Förderzusage zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage im Rahmen der gemeindlichen Zuschussrichtlinien in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten.

6. Der Schützenverein Hubertus Oberwaldbach erhält zur Beschaffung von Ersatzinventar für das Vereinsheim einen Zuschuss in Höhe von 481,83 Euro.

7. Der Faschingshaufen Prince & Friends Oberwaldbach erhält zur Anschaffung von Vereinsjacken und der Reparatur des Faschingswagens einen Gesamtzuschuss in Höhe von 716,11 Euro.