vom 11.04.2019 11:29:13 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.04.2019

1. Mit der Vereinbarung des Landkreises Günzburg, dem Staatlichen Bauamt Krumbach und den Märkten Jettingen-Scheppach und Burtenbach über den Bau eines Geh- und Radweges zwischen Oberwaldbach und Ried mit Querungshilfe entlang der Kreisstraße GZ 20 besteht Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wurde ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1 Errichtung einer zweiseitigen Großfläche auf dem Grundstück Fl.Nr. 354/2 der Gemarkung Burtenbach unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet-Schleifweg“ hinsichtlich der Baugrenze; Bauort: Netto-Markt, Schleifweg 2, Burtenbach.

2.2 Neubau eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 122 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Hauptstraße 23, Burtenbach.

2.3 Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 798 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Schäferberg 30 a, Burtenbach

2.4 Stallanbau an ein bestehendes Kälberdorf auf dem Grundstück Fl.Nr. 802 der Gemarkung Burtenbach, Bauort: Schäferberg 36, Burtenbach.

2.5 Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 2599 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Äußerer Krautgartenweg, Burtenbach.

2.6 Neubau eines Doppelhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl.Nr. 388/7 der Gemarkung Oberwaldbach; Bauort: Oberes Wiegenfeld 11, Oberwaldbach, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenzen.

4. Zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 117/3 der Gemarkung Burtenbach wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt; Bauort: Schäferberg 1, Burtenbach.

5. Anpassung der Kindergartengebühren: Zum 01.09.2019 gelten nachfolgende Gebührensätze:

Buchungs-zeiten/Std.

Elternbeitrag

 

Krippe

Schulkind

Regelgruppe

1.Kind

weitere

bis 1

Pädagogische Kernzeit 4 Std. (8.15 – 12.15 Uhr)

55,00

bis 2

65,00

bis 3

75,00

bis 4

85,00

125,00

93,75

85,00

bis 5

90,00

135,00

101,25

90,00

bis 6

95,00

145,00

108,75

 

bis 7

100,00

155,00

116,25

bis 8

105,00

165,00

123,75

Zum 01.09.2020 erhöhen sich die Gebühren in der Kita „Haus der kleinen Hände“ für die Krippen- und Regelkinder um weitere 15 Euro/Monat.

6. Der 1. FC Kemnat erhält zur Anschaffung einer Küche für das Sportheim in Kemnat einen Zuschuss in Höhe von 2.850 Euro.

7. Der Markt Burtenbach erhob zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Mühlweg“ des Marktes Neuburg für den Ortsteil Langenhaslach keine Einwendungen.   

vom 03.04.2019 08:26:42 Uhr

Aus der Gemeinderatsstizung vom 11.03.2019

1. Architekt Manfred Lux gab zum Beginn der ersten Sitzung in den frisch renovierten Räumen des Burtenbacher Rathauses einen kurzen Rückblick über die dreijährige Bauphase und zog ein überaus positives Fazit. Er bedankte sich beim Gremium für das entgegengebrachte Vertrauen und die angenehme Zusammenarbeit. Am Sonntag, den 19.05.2019 findet die Einweihung des Rathauses in Verbindung mit einem „Tag der offenen Tür“ statt. Näheres wird im Mitteilungsblatt noch bekanntgegeben.

2. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Bau der Ortsumgehung wurde verfügt, dass die Ortsumfahrung durch Verkehrsfreigabe als Teil der Staatsstraße 2025 gewidmet wird und dass die Straßenbestandteile der St 2025 (alt) abgestuft werden. Zwischenzeitlich wurde entschieden, die Sanierung der Ortsdurchfahrt in Eigenregie durchzuführen und den auf den Freistaat Bayern fallenden Kostenanteil ablösen zu lassen. Die Änderung der Vereinbarung zur Abstufung der Straßenbestandteile der St 2025 (alt) im Zusammenhang mit dem Bau der Ortsumfahrung Burtenbach wird zugestimmt. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterzeichnen.

3. Zur Büroerweiterung der Fa. Kögel Trailer GmbH auf dem Grundstück Fl.Nr. 1083 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Am Kögel-Werk 1, Burtenbach

4. Der Vereinbarung zur Nutzung des Vereinsheims Oberwaldbach zwischen dem Markt Burtenbach und dem Schützenverein Hubertus 1886 e.V. Oberwaldbach wird in der vorliegenden Form zugestimmt.

5. Der Schützenverein Hubertus Oberwaldbach erhält eine vorläufige Förderzusage zur Anschaffung einer elektronischen Schießanlage im Rahmen der gemeindlichen Zuschussrichtlinien in Höhe von 15 % der nachgewiesenen Kosten.

6. Der Schützenverein Hubertus Oberwaldbach erhält zur Beschaffung von Ersatzinventar für das Vereinsheim einen Zuschuss in Höhe von 481,83 Euro.

7. Der Faschingshaufen Prince & Friends Oberwaldbach erhält zur Anschaffung von Vereinsjacken und der Reparatur des Faschingswagens einen Gesamtzuschuss in Höhe von 716,11 Euro.

vom 06.02.2019 15:29:02 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 04.02.2019

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigt den vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg ausgearbeiteten Entwurf zu der Änderung des Flächennutzungsplanes „Rohstoffabbau Mindeltal, nördlich von Burtenbach“, bestehend aus Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 04.02.2019, einschließlich der in der heutigen Sitzung noch beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender Überarbeitung der einschlägigen Planungsunterlagen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigt den vom Planungsbüro OPLA aus Augsburg ausgearbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes „Mindeltal – Markt Burtenbach – 3. Änderung“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung und Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 04.02.2019, einschließlich der in der heutigen Sitzung noch beschlossenen Änderungen und Ergänzungen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender Überarbeitung der einschlägigen Planungsunterlagen, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben (§ 4 Abs. 2 BauGB).

3. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

3.1 Zum Wohnhausneubau mit Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nrn. 147/9 und 147/13 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen, unter Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Schertlinpark“ hinsichtlich der Baugrenzen und Dachneigung erteilt. Bauort: Burtenbach, Am Schertlinpark 8

3.2 Im Zuge der Erschließung des Gewerbegebietes „Am Leitenhölzle“ ist der Bau eines Löschwasserbehälters notwendig. Zur Errichtung eines Löschwasserbehälters auf dem Grundstück Fl.Nr. 1141 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3.3 Zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 62 der Gemarkung Kemnat wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

4. Der Musikverein Burtenbach erhält für die Neuanschaffung von Trachten einen Zuschuss in Höhe von 388,25 Euro.

vom 11.01.2019 09:27:55 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.01.2019

1. Zum Beginn des Schuljahres 2019/2020 wird eine verlängerte Mittagsbetreuung von Schulkindern an der Grundschule Burtenbach angeboten. Hierzu wird eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kinderschutzbund Günzburg e.V, Kreisverband Günzburg, abgeschlossen. Mit dem vorgestellten Konzept besteht Einverständnis. Um die Betreuung anbieten zu können, wird die ehemalige Hausmeisterwohnung an der Grundschule entsprechend den Erfordernissen ausgebaut.

2. Der Gemeinderat nimmt den Jahresbericht 2018 zur Entwicklung der Gemeindebücherei wohlwollend zur Kenntnis und bedankt sich beim Büchereipersonal für die engagierte Arbeit.

vom 11.12.2018 11:05:12 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 10.12.2018

  1. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung – In der Steige, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 10.12.2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit ortsüblich bekannt zu machen.
  2. Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss 2017 des GEW mit + 235.514,23 Euro fest und beschließt eine Gewinnabführung an den Markt Burtenbach in Höhe von 20.000,00 Euro.
  3. Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) des Marktes Burtenbach – Gemeinde-Elektrizitäts- und Wasserwerk Burtenbach festgesetzten Herstellungsbeiträge, die Grundgebühren sowie die Verbrauchsgebühren werden zum 01.01.2019 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst. Diese Bekanntmachung dient lediglich der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr 2019 abgeschlossen werden können, die Anpassungen jedoch aus verwaltungsrechtlichen und verwaltungstechnischen Gründen zum 01.01.2019 erfolgen müssen. Nach Abschluss der o.g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS/WAS einem Neuerlass der BGS/WAS zu rechnen.
  4. Zum Anbau einer Dachgaube mit Stahltreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 2776/1 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Riedweg 7, 89349 Burtenbach
  5. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B werden für das Jahr 2019 auf 370 % festgesetzt. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer für das Jahr 2019 wird auf  330 % festgesetzt.

vom 06.11.2018 15:16:36 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 12.11.2018

1.Zur Ersatzbeschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges (HLF 20) für die Freiwillige Feuerwehr Burtenbach ist aufgrund des Auftragsvolumens ist eine europaweite Ausschreibung vorgeschrieben. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote von entsprechenden Ingenieurbüros für die Abwicklung einer rechtskonformen Ausschreibung einzuholen. Zu gegebener Zeit ist auch ein Zuschussantrag bei der Regierung von Schwaben zu stellen.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1 Zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 64 der Gemarkung Kemnat wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Kemnat, Kemnater Straße 38 a

2.2 Zum Trockenabbau und zur Wiederverfüllung von reinem, unbelastetem Erdaushub und Abraum auf den Grundstücken Fl.Nrn. 389/1, 389/2, 393, 394, 409/3, 475, 476 und 477 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

3. Der Gesangverein Burtenbach erhält für die Anschaffung eines E-Pianos samt Zubehör einen Zuschuss in Höhe von 259,80 Euro.

4. Der erste Bürgermeister Kempfle gab einen Rückblick zu den sehr positiv verlaufenen Bürgerversammlungen in allen drei Ortsteilen.

5. Der Marktgemeinderat nimmt das Ergebnis der örtlichen Rechungsprüfung im GEW Burtenbach für die Jahre 2016 und 2017 zur Kenntnis.

vom 16.10.2018 09:27:07 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2018

1. Der Marktgemeinderat beschließt, dass grundsätzlich die Innenentwicklung für alle Ortsteile des Marktes Burtenbach präferiert wird. Erstes Projekt zur Umsetzung des erarbeiteten Konzeptes zur Räumlichen Fachplanung Ortszentrum Burtenbach ist die Sanierung/Erneuerung des „Bohnackergebäudes“ samt Außenanlagen. Für dieses Projekt und für die Sanierung der Ortsdurchfahrt Burtenbach sind von geeigneten Architekturbüros Honorarangebote zur Erstellung einer zuschussfähigen Planung einzuholen und dem Gemeinderat zur Entscheidung vorzulegen.

2. Die T-Systems International GmbH (Telekom) erhält den Zuschlag für die Ausführung der Arbeiten zur Glasfaseranbindung der Grundschule Burtenbach.

3. Mit der Ergänzung und Erneuerung der Straßenbeleuchtung im Bereich „An der Kohlstatt“, „Bgm.-Faulbacher-Straße“ und am „Alten Sportplatz“ in Kemnat besteht Einverständnis. Das GEW Burtenbach wird mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt.

4. Mit dem Abschluss einer Zweckvereinbarung für die Zusammenarbeit im Datenschutz und zur Finanzierung eines gemeinsamen behördlichen Datenschutzbeauftragten besteht Einverständnis. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die Vereinbarung zu unterschreiben.

5. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

5.1 Einbau einer Wohnung in den ehemaligen Verkaufsladen auf dem Grundstück Fl.Nr. 261 der Gemarkung Burtenbach, Bauort: Hauptstraße 45, Burtenbach

5.2 Neubau eines Wohnhauses mit 4 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 798/14 der Gemarkung Burtenbach; Bauort: Am Galgenberg 8, Burtenbach

6. Der Marktgemeinderat nimmt die Inhalte zur Neufassung der Satzung des Zweckverbandes „Hallenbad Nord“ zur Kenntnis.

vom 24.09.2018 10:23:55 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 17.09.2018

1. Unter Beteiligung der Öffentlichkeit fanden am 11.01.2018, 08.02.2018, 24.05.2018 und 26.07.2018 entsprechende Arbeitskreissitzungen zur räumlichen Fachplanung des Ortszentrums von Burtenbach statt,   bei denen die verschiedenen Themenfelder zur Weiterentwicklung und Gestaltung des Ortszentrums von Burtenbach diskutiert und aufbereitet wurden. Die Ergebnisse der Arbeitskreissitzungen wurden von  den Planern vom beauftragten Planungsbüro Kling Consult aus Krumbach vorgetragen und bilden die Grundlage für die staatliche Co-Finanzierung der einzelnen Maßnahmen. Mit dem vorgestellten Konzept zur räumlichen Fachplanung im Ortszentrum von Burtenbach bestand inhaltlich Einverständnis. Die weiteren Schritte zur Umsetzung eines ersten Projektes sollen zeitnah erfolgen. Hierzu wird der Gemeinderat in einer der nächsten Sitzungen beraten.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1  Neubau eines Insektenlagers und Neubau von zwei Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 342/6 in Burtenbach; Bauort: Quellenweg 3, Burtenbach

2.2  Abgrabung von Decklehmschichten auf den Grundstücken Fl.Nrn. 475, 476 und 477 der Gemarkung Burtenbach

vom 31.07.2018 10:36:30 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 30.07.2018

1. Das Gremium traf sich auf der Baustelle des Rathauses zu einer Baustellenbegehung und konnte den angebrachten Innenputz, sowie den eingebauten Terrazzoboden in den Räumlichkeiten des Rathauses besichtigen. Mit der Montage des hölzernen Treppengeländers im Treppenhaus, der Innenbeleuchtung und den Türstöcken samt Türen in den Büroräumen, sowie den Sanitäranlagen in den Toiletten wurde bereits begonnen. Im Moment wird auch der Zugangsbereich zum Haupteingang erstellt. Hier soll die Fertigstellung bis Ende August erfolgen. Spätestens zum Jahresende ist der Wiedereinzug ins Rathaus geplant.

2. Zu folgenden Baugesuchen wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:

2.1 Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 267/4 der Gemarkung Burtenbach. Bauort: Feuerhausgasse, Burtenbach

2.2 Neubau einer Halle für landwirtschaftliche Zwecke auf dem Grundstück Fl.Nr. 225 der Gemarkung Oberwaldbach.

2.3 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 122 der Gemarkung Kemnat. Bauort: Kemnater Straße, Kemnat

vom 10.07.2018 15:14:30 Uhr

Aus der Gemeinderatssitzung vom 09.07.2018

1. Der Marktgemeinderat Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Torberg, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 09.07.2018, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zu gegebener Zeit bekannt zu machen.

2. Der Marktgemeinderat Burtenbach billigt den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes „Erweiterung – In der Steige, 1. Änderung“ einschließlich Satzung und Begründung in der Fassung vom 09.07.2018 und beauftragt die Verwaltung, diese nach § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und ortsüblich bekannt zu machen. Da das Plangebiet an der Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) liegt, fordert das Landratsamt Günzburg (Fachbereich Immissionsschutz) ein Lärmgutachten. Aufgrund dieser Forderung ist nach dem Vorliegen des Gutachtens eine erneute Auslegung durchzuführen. Parallel dazu ist den Trägern öffentlicher Belange erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Auslegungsfrist wird dabei auf die Dauer von 2 Wochen verkürzt (§ 4a Abs. 3 BauGB).

3. Aufgrund der Tatsache, dass es in Zukunft immer schwieriger werden wird, neues Bauland auszuweisen, ist eine vermehrte Bebauung durch Nachverdichtung des Innerorts zu erwarten. Im Gremium wurde in der Vergangenheit, insbesondere bei einer Bebauung mit Mehrfamilienhäusern, immer wieder darüber diskutiert, ob die im Bauantrag ausgewiesenen Stellplätze im Hinblick auf das Bauvorhaben angemessen berücksichtigt wurden. Um hier künftig eine klare, verbindliche Richtung für den Bauherrn vorzugeben, wird eine Stellplatzsatzung erlassen. Der Markt Burtenbach beschließt den vorliegenden Entwurf als beauftragt die Verwaltung, die Stellplatzsatzung zeitnah bekannt zu machen.

4. Zum Abriss einer bestehenden Hütte und dem Anbau einer Fluchttreppe an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 91 der Gemarkung Burtenbach wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Bauort: Mühlstraße 2, Burtenbach

5. Es wird festgestellt, dass die Teilfläche der öffentlichen Verkehrsfläche Fl.Nr. 409 der Gemarkung Burtenbach (Schleifweg) jegliche Verkehrsbedeutung im Sinne des Art. 8 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) verloren hat. Die Teilfläche wird deshalb mit Wirkung zum 01.08.2018 eingezogen.