vom 15.03.2023 08:01:33 Uhr

Problemmüllsammeltermine am Samstag, 22. April 2023

Am Samstag, 22. April 2023, kann Problemmüll in Neuburg, Thannhausen, Münsterhausen und Burtenbach zu folgenden Zeiten abgegeben werden:

Neuburg, Krumbacher Straße (Parkplatz der Grundschule)

in der Zeit von 08:00 – 09:00 Uhr

Thannhausen, Badstraße (Parkplatz beim Freibad) in der Zeit von 09:30 Uhr – 12:15 Uhr

Münsterhausen, Beim Sportplatz in der Zeit von

12:45 Uhr – 13:45 Uhr

Burtenbach, Wertstoffhof in der Zeit von

14:15 Uhr – 15:15 Uhr

Zu den Problemabfällen gehören insbesondere:

Pflanzen- und Schädlingsbekämpfungsmittel, ölhaltige Abfälle, Säuren, Laugen, Salze, Chemikalienreste aus dem Hobbybereich, lösemittelhaltige Abfälle und Substanzen, flüssige Altfarben und Lacke, Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel, Laborchemikalien und Gifte im engeren Sinne, Abfälle mit Quecksilber, Quecksilberoxidbatterien und sonstige Batterien, PCB-haltige Kleinkondensatoren, Haushaltsreiniger, Frostschutzmittel, Spraydosen und Feuerlöscher.

Die Höchstmenge pro Anlieferer beträgt 60 kg bzw. 60 Liter.

Mit Ausnahme der Dispersionsfarbeneimer dürfen die angelieferten Behälter einen maximalen Durchmesser von 35 cm aufweisen.

Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de

vom 06.03.2023 09:30:39 Uhr

Bundesagentur für Arbeit - Am 27. April ist wieder Girls´ & Boys´ Day

Einblicke in den Berufsalltag - frei von Geschlechterklischees

„Machen Sie (wieder) mit und geben Sie junge Schülerinnen und Schüler einen Einblick in Ihren Berufs- bzw. Firmenalltag. Wirken Sie dem Fachkräftemangel entgegen und finden Sie schon jetzt Ihre Auszubildenden von morgen!“, ruft Regina Wortmann, Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt der Agentur für Arbeit Günzburg  und Neu-Ulm, Arbeitgeber und Unternehmen auf, sich aktiv am Girls´ und Boys´ Day zu beteiligen. Informationen gibt’s einfach und schnell im Internet unter www.girls-day.de bzw. www.boys-day.de. Dort ist auch die Anmeldung möglich.

Am Girls´ Day erhalten Schülerinnen die Möglichkeit, sich über zukunftssichernde Berufe in den Bereichen Technik, Naturwissenschaft und Handwerk zu informieren, diese hautnah kennen zu lernen und wertvolle Unternehmenskontakte zu knüpfen. „Es gibt hierfür wenig Möglichkeiten, so dass Tage wie dieser aktiv genutzt werden sollten, um einen ersten Blick in das Berufsleben werfen zu können“, erklärt Regina Wortmann.

Auch Jungs können am 27. April neue Perspektiven für ihre Berufs- und Lebensplanung entdecken und Ausbildungsplätze kennenlernen, die sie bislang noch nicht in Betracht gezogen haben - beispielsweise im sozialen oder pflegerischen Bereich.

„Der Girls´ und Boys´ Day bietet engagierten Firmen die Chance, sich frühzeitig als attraktiver Ausbildungsbetrieb zu präsentieren. Machen Sie also mit und seien Sie dabei!“, so die Bitte der Beauftragten für Chancengleichheit der Arbeitsagentur.

Interessierte Firmen und Organisationen können ab sofort online unter girls-day.de/radar und boys-day.de/radar ihre berufspraktischen Veranstaltungen für Mädchen oder Jungen einstellen. Diese informieren und melden sich an gleicher Stelle für ihr Wunschangebot an. 

vom 02.03.2023 13:53:35 Uhr

Mit Kompostwoche startet die Störstoffkampagne „NO PLASTIC - FANTASTIC“

Vom 21.bis 25. März 2023 findet wieder die Kompostwoche im Landkreis Günzburg statt, diesmal begleitet von Infoveranstaltungen zu Störstoffen in der Biotonne.

Während der Aktionswoche erhalten alle Bürgerinnen und Bürger des Landkreises bis zu 100 Liter unverpackten Kompost. Die Aktion wird unterstützt durch die Firma Baur & Söhne GmbH, deren Produkt an den Wertstoffhöfen Günzburg, Krumbach, Jettingen-Scheppach, Ichenhausen und Leipheim kostenlos ausgegeben wird. Die Ausgabe erfolgt während der Öffnungszeiten und solange der Vorrat reicht.

Mit der Kompostwoche startet auch die diesjährige landkreisweite Kampagne „NO PLASTIC - FANTASTIC“ gegen Störstoffe in der Biotonne. Leider landen noch zu viele Störstoffe in der Biotonne, vor allem Plastikprodukte. Der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb informiert vor Ort über Hintergründe und Ziele der Aktion.

 Weitere Informationen finden Sie unter kaw.landkreis-guenzburg.de.

vom 27.02.2023 09:14:14 Uhr

Katastrophenschutz; Warnung der Bevölkerung Landesweit einheitlicher Sirenenprobealarm

Auf Veranlassung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration findet am Donnerstag, 9. März 2023, gegen 11:00 Uhr, eine landesweit einheitliche Sirenen-Probealarmie-rung im Katastrophenschutz statt.

Den Schulen und Kindergärten soll mit dieser Information die Möglichkeit gegeben werden, den Schü-lern bzw. Kindern die Bedeutung des Sirenensignals näher zu erläutern.
Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ im gesamten Landkreisge-biet gleichzeitig zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rund-funkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.


Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, son-dern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Mit dem Sirenenwarn-system hat die Katastrophenschutzbehörde beim Landratsamt Günzburg die Möglichkeit, die Bevölke-rung bei besonderen und umfangreichen Gefahrenlagen, etwa bei einem Unfall im Kernkraftwerk Gundremmingen oder in einem Chemiebetrieb, bei Hochwasser, bei Gefahrgutunfällen oder bei Brän-den mit Schadstoffausbreitung, rasch zu warnen und ihr Informationen sowie Verhaltensregeln über den Rundfunk mitzuteilen.


Es ist beabsichtigt zusätzlich zur Sirenentestung Warnmeldung über das Modulare Warnsystem des Bundes MoWaS (z. B. NINA, KATWARN, BIWAPP etc.) und Cell Broadcast bayernweit auszulösen. Eine Auslösung der Warn-Apps erfolgt durch das Staatsministerium sowie durch die Kreisverwaltungs-behörde. Es kann bei Nutzerinnen und Nutzern von Warn-Apps zu einer Doppelmeldung (StMI und Kreisverwaltungsbehörde) kommen.


Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat die landesweite Probealarmierung anberaumt, um einen größeren Nutzen hinsichtlich der Warnung der Bevölkerung über Rundfunkdurchsagen zu erzie-len. Der Bayerische Rundfunk, Antenne Bayern und die BLR (Dienstleistungsgesellschaft für Bayeri-sche Lokal-Radioprogramme) werden die Bevölkerung ebenfalls rechtzeitig in den Nachrichten und im Verkehrswarndienst auf die Sirenenprobe hinweisen.


Bitte beachten:
Das Sirenensignal zur "Warnung der Bevölkerung" wird im gesamten Landkreisgebiet zu hören sein.
Das Warnsignal kann über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://landratsamt.landkreis-guenzburg.de/buergerservice/sicherheit-gesundheit-verbraucher-schutz/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz angehört werden.
Informationen zum Sirenenprobealarm wird das Bayerische Staatsministerium des Innern auch unter https://www.innenministerium.bayern.de/sus/katastrophenschutz/warnungundinformation/sirenenund-lautsprecher/index.php veröffentlichen.

vom 27.02.2023 09:12:41 Uhr

„Eberlin und die Suche nach dem richtigen Ton“ Herzliche Einladung zum Musiktheater der Eberlin Mittelschule Jettingen

Am Mittwoch und Donnerstag, 22. und 23.03.2023 um 18 Uhr lädt die Chor- und Theater AG der Mittelschule zu einem fulminanten Abend in der Turn- und Festhalle Jettingen ein. Ein selbstgeschriebenes Theaterstück, begleitet von mitreißenden Liedern, von „griechischer Wein“ bis „Lieblingsmensch“ des Chores, begeistert Jung und Alt.
Darum geht es: Mitten in der Chorprobe der Mittelschule bricht das Chaos aus. Die Noten sind verschwunden, die Musiker streiten sich und plötzlich passiert etwas Unglaubliches. Aber wie soll denn so der große Auftritt stattfinden? Mehrere Schüler müssen sich auf eine gefährliche Reise durch fremde Länder und neuartige Klänge begeben. Die Suche nach den verschwundenen Notenblättern lässt die Reisenden auch über ihr eigenes Verhalten nachdenken.
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt. Der Eintritt ist frei. Einlasskarten für die beiden Theaterabende können über den QR-Code (Anhang Plakat) oder per Telefon von Montag bis Mittwoch zwischen 11 und 12 Uhr unter 08225/307720 reserviert werden.



Anlage: 3813-musikschule-plakat2023.pdf

vom 21.02.2023 10:36:26 Uhr

Jugendschöffen gesucht

Jugendschöffen gesucht!

Ihr Profil

  • Sie sind im Landkreis Günzburg wohnhaft und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt und haben die deutsche Staatsangehörigkeit?
  • Sie verfügen über soziale Kompetenz, Menschenkenntnis und Lebenserfahrung?
  • Sie sind unvoreingenommen, selbständig und gesundheitlich geeignet?
  • Sie verfügen über objektives Durchsetzungsvermögen?
  • Sie besitzen Kommunikations- und Dialogfähigkeit?
  • Sie verfügen über Erfahrung in der Jugenderziehung?

Ihre Aufgabe

  • Für die Amtsdauer von 5 Jahren nehmen Sie an Gerichtsverhandlungen teil und kommen mit dem Berufsrichter gleichberechtigt zu einer Urteilsfindung.
  • Als ehrenamtliche/r Richterin/Richter nehmen Sie an den Gerichtsterminen teil und würdigen die in der Verhandlung vorgebrachten Beweise.

Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bei uns bis zum 10.03.2023 mit beiliegendem Formular per Post oder per E-Mail.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 08221/95-858 oder -893 oder per Mail an Jugendamt@landkreis-guenzburg.de zur Verfügung.

Weiterer Informationen zur Tätigkeit als Jugendschöffe finden Sie unter www.Schoeffenwahl.de

Von der Jugendschöffenwahl ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann.

Anlage: 9070-formular-bewerbung-jugendschoeffen.pdf

vom 15.02.2023 15:45:28 Uhr

Schöffenwahl 2023

SW 003b BY

 

Markt Burtenbach                                                    Burtenbach, 15.02.2023

                                                                                   Fr. Klimmeck              Zimmer-Nr. 1.02

                                                                                   Telefon     Durchwahl (Nbst.)     Telefax

                                                                                   08285 9998-23                            -66

                                                                                   E-Mail: rathaus@burtenbach.de

 

 

Aufforderung zur Bewerbung

für die Schöffen-Vorschlagsliste

 

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

 

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche

Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.

 

Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffen zu bewerben. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Aufforderung.

Wir möchten darauf aufmerksam machen, dass das auf der Seite https://www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/ veröffentliche Formblatt zur Bewerbung verpflichtend ist.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 29.03.2023 schriftlich an uns oder bei folgender

Stelle persönlich abgeben:

Markt Burtenbach, Rathausgäßchen 1, 89349 Burtenbach, 1. Stock, Zimmer 1.02

Wir benötigen folgende Angaben:

Familienname, Geburtsname Vorname

Geburtsdatum, Geburtsort

Straße, Hausnummer, Wohnort

Beruf

 

Ggf. Zeiten früherer Schöffentätigkeiten: Hier eintragen

 

Für Rückfragen stehen wir persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

 

Ort, Datum                                                                                        Unterschrift

 

 

 

Auszug aus der Schöffenbekanntmachung

vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021

und B2 - 0143 - 2 (BayMBI. Nr. 672)

 

 

  1. Abschnitt

Amt der Schöffen

 

  1. Ehrenamt; Verpflichtung zur Übernahme

2.1 Das Amt eines Schöffen ist ein Ehrenamt. Es kann nur von Deutschen versehen werden

      (§ 31 Satz 2 GVG).

2.2 Nach der Bayerischen Verfassung sind alle Bewohner Bayerns zur Übernahme von Ehrenämtern v   

      verpflichtet Artikel 121 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung).

 

 

  1. Unfähigkeit zum Schöffenamt (§ 32 GVG)

Unfähig zu dem Amt eines Schöffen sind:

3.1 Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht   

      besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten    

      verurteilt sind;

3.2 Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Verlust der  

      Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

  1. Nicht zum Schöffenamt zu berufende Personen (§ 33 GVG)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen nicht berufen werden:

4.1 Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben würden;

4.2 Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn der Amtsperiode

      vollenden würden;

4.3 Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde wohnen;

4.4 Personen, die aus gesundheitlichen Gründen zu dem Amt nicht geeignet sind;

4.5 Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für das Amt nicht

      geeignet sind;

4.6 Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

  1. Weitere nicht zu berufende Personen (§ 34 GVG, § 44a DRiG)

Zu dem Amt eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden:

5.1 der Bundespräsident;

5.2 die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

5.3 Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden können;

5.4 Richter und Beamte der Staatsanwaltschaft, Notare und Rechtsanwälte;

5.5 gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Strafvollzugs sowie

      hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelfer; hierzu gehören alle Personen, die zu

      Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaften im Sinne von § 152 Abs. 2 Sätze 1 und 3 GVG

      bestellt sind (Ermittlungspersonenverordnung Staatsanwaltschaft (StAErmPV);

 

5.6 Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsgemäß zum

      gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

 

5.7 Personen, die gemäß § 44a Abs. 1 DRiG nicht zum Schöffenamt berufen werden sollen, nämlich

      Personen, die

     - gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder

     - wegen einer Tätigkeit als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes          

       der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Sinne des § 6 Abs. 4 des Stasi-

       Unterlagen-Gesetzes (StUG) oder als diesen Mitarbeitern nach § 6 Abs. 5 des StUG  

       gleichgestellte Personen für das Ehrenrichteramt nicht geeignet sind.

  1. Ablehnung des Schöffenamtes (§ 35 GVG)

Die Berufung zum Amt des Schöffen dürfen ablehnen:

6.1 Mitglieder des Bundestages, des Bundesrates, des Europäischen Parlaments oder eines Landtages;

6.2 Personen, die

  1. a) in zwei aufeinanderfolgenden Amtsperioden als ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege tätig

    gewesen sind, sofern die letzte Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste

    noch andauert,

  1. b) in der vorhergehenden Amtsperiode die Verpflichtung eines ehrenamtlichen Richters in der

    Strafrechtspflege an mindestens 40 Tagen erfüllt haben oder

  1. c) bereits als ehrenamtliche Richter tätig sind;

6.3 Ärzte, Zahnärzte, Krankenschwestern, Kinderkrankenschwestern, Krankenpfleger und Hebammen;

6.4 Apothekenleiter, die keinen weiteren Apotheker beschäftigen;

6.5 Personen, die glaubhaft machen, dass ihnen die unmittelbare persönliche Fürsorge für ihre Familie

      die Ausübung des Amtes in besonderem Maße erschwert;

6.6 Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Ende der Amtsperiode vollendet

      haben würden;

6.7 Personen, die glaubhaft machen, dass die Ausübung des Amtes für sie oder einen Dritten wegen

     Gefährdung oder erhebliche Beeinträchtigung einer ausreichenden wirtschaftlichen   

     Lebensgrundlage eine besondere Härte bedeutet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage: 7804-schoeffe-bewerbungsformular-2023.pdf

vom 20.01.2023 09:05:08 Uhr

Kreisstraße GZ 1 zwischen Burtenbach und Dinkelscherben - Vollsperrung aufgrund von Gehölzpflegearbeiten

Aufgrund von Gehölzpflegearbeiten wird die Kreisstraße GZ 1 bzw. die Kreisstraße A 6 zwischen Burtenbach und Dinkelscherben von der Auffahrt zur Staatsstraße St 2025 in Burtenbach bis zur Einmündung in die St 2027 bei Dinkelscherben gesperrt. Die notwendigen Gehölzpflegemaßnahmen werden in einer gemeinsamen Aktion zwischen dem Forstbetrieb Schloss Burtenbach und dem Staatlichen Bauamt Krumbach durchgeführt. Die dafür notwendige überörtliche Umleitung wird von der Straßenmeisterei Günzburg ausgeschildert. Diese führt von Burtenbach Richtung Norden nach Oberwaldbach bzw. Freihalden und von dort über Gabelbach nach Dinkelscherben. Die Vollsperrung findet in der 4. Kalenderwoche von Montag, den 23.01.2023 bis Freitag, den 27.01.2023 statt.

Die umfangreichen Arbeiten im Straßenseitenraum können zur Wahrung der Verkehrssicherheit und des Schutzes der Arbeiter vor Ort nur unter Vollsperrung der Kreisstraße durchgeführt werden. Durch die Vollsperrung verkürzen sich die Forstarbeiten auf eine Woche. Das Staatliche Bauamt Krumbach bittet die Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die Verkehrsbehinderungen.

Rettungsfahrzeuge, Schulbusse, ÖPNV, sowie Polizei-Kfz sind jederzeit berechtigt, den Baustellenbereich während der Vollsperrung zu passieren.

Bei Rückfragen steht Ihnen das Staatliche Bauamt Krumbach gerne zur Verfügung.

 

Impressum:

Staatliches Bauamt Krumbach                                 Tel.: 08282 / 9908 – 0

Nattenhauser Str. 16                                                 Fax: 08282 / 9908 – 200

86381 Krumbach

Anlage: 3279-2023-01-17-s33-s3-pressemitteilung-vollsperrung-gehoelzpflege-gz-1-burtenbach-dinkelscherben.pdf

vom 12.12.2022 10:49:46 Uhr

Lehrgang Obstbaumwart*in 2023; LEADER Landkreis Günzburg

Gerne möchten wir Sie auf unser LEADER-Projekt aufmerksam machen, das nächstes Jahr startet und in dessen Rahmen u.a. Obstbaumwart*innen ausgebildet werden.

Anlage: 4985-obstbaumwart-in-lehrgang-2023.pdf

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