vom 19.07.2024 09:53:23 Uhr

Sirenenprobe des Katastrophenschutzes im gesamten Landkreis Günzburg

Das Landratsamt Günzburg veranlasst für Samstag, 27. Juli 2024, gegen 11:30 Uhr die vierteljährliche Funktionsprüfung für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes.

Während der Sirenenprobe wird das Sirenensignal „1-minütiger Heulton“ zu hören sein. Dieser Heulton hat für die Bevölkerung folgende Bedeutung: „Rundfunkgeräte einschalten und auf Durchsagen achten“.

Ziel dieses Testes ist es, die Sirenen nicht nur aktuell auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen, sondern die Bevölkerung auch gleichzeitig mit dem Warnsignal vertraut zu machen. Da es sich bei dem Test um eine Probealarmierung auf Landkreisebene handelt, werden keine Rundfunkdurchsagen im Radio gesendet.

In den folgenden Monaten wird jeweils wieder am letzten Samstag im gesamten Landkreis die Sirenenprobe für die „Feuerwehralarmierung“ abgehalten. Der nächste Test für das Sirenenwarnsystem des Katastrophenschutzes ist für September 2024 geplant.

Dabei wird es sich um eine bundesweite Probealarmierung handeln.

Beide Sirenensignale (Feuerwehralarm und Warnung der Bevölkerung) über die Homepage des Landkreises Günzburg unter https://www.landkreis-guenzburg.de/amt-und-verwaltung/katastrophenschutz/warnung-im-katastrophenschutz/ angehört werden.

vom 19.07.2024 09:52:33 Uhr

Rückschnitt von Anpflanzungen im Bereich von Gehwegen und Fahrbahnen und Reinhaltung der öffentlichen Straßen

Aus Gründen der Sicherheit der Fußgänger und anderer Verkehrsteilnehmer werden alle Grundstücksbesitzer aufgerufen, regelmäßig ihre Anpflanzungen zu überprüfen und wenn notwendig, die überhängenden Äste und Sträucher an den Straßen und Geh- bzw. Radwegen zurückzuschneiden. Die Lichtraumprofile des öffentlichen Verkehrsraums sind unbedingt frei zu halten.

In diesem Zusammenhang dürfen wir alle Grundstücksbesitzer auf ihre Verkehrssicherungspflicht und Schadensersatzpflicht bei Unfällen oder Beschädigungen an Fahrzeugen etc. hinweisen. Sollten Verkehrsteilnehmer durch die Anpflanzungen gefährdet sein, ist ein Rückschnitt zwingend notwendig.

Der Markt Burtenbach weist zudem auf die bestehende Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet Burtenbach hin.

Danach haben die Eigentümer oder die dinglich Nutzungsberechtigten (Mieter, Pächter) von Grundstücken die Geh- und Radwege und die innerhalb der Reinigungsfläche befindlichen Fahrbahnen (einschließlich der Parkstreifen) vor ihren Grundstücken von Unrat, Staub und Schmutz freizuhalten.

Im Interesse eines sauberen Ortsbildes wird gebeten, der regelmäßigen Kehr- und Reinigungspflicht nachzukommen.

 

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, um unsere Gemeinde sauber und lebenswert zu halten.

vom 19.07.2024 09:51:36 Uhr

Rattenbekämpfungstermin am 05.08.2024

Die nächste Rattenbekämpfung in der Marktgemeinde Burtenbach mit Ortsteilen findet am 05.08.2024 statt. Wir bitten Sie, jeden Rattenbefall bis zum o.g. Termin telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 08285/9998-0) zu melden.

Nachfolgend entsprechende Information – wir bitten um Beachtung:

Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen.

Es ist den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH untersagt, Ködermittel offen auszulegen. Dem gemäß werden bei der Bekämpfung Köderstellen nur verdeckt angelegt bzw. Ködermittel nur in Futterkisten und Depotrohren ausgelegt. Kinder und Haustiere müssen von der Legestelle ferngehalten werden.

Jede Bekämpfungsmaßnahme muss von den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH dokumentiert werden. Der betreffende Anwesensbesitzer oder sein Vertreter muss die Auslegung schriftlich bestätigen. Ein Merkblatt über Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffeinsatz usw. wird dem zuständigen Anwesensbesitzer unaufgefordert ausgehändigt.

Die Techniker der Firma Hawlik & Hawlik GmbH besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz sowie Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung.

Wer nicht im Besitz der geforderten Sachkunde ist, erhält keine Rattenköder mehr ausgehändigt.

Hinweis: Dieser oben genannte Termin beinhaltet keine Zusage, dass alle eingegangenen Meldungen an diesem Tag erledigt werden.

vom 19.07.2024 09:49:36 Uhr

Sprechtag des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V.

Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg, hält regelmäßig einen Sprechtag im Landratsamt Günzburg ab. Der nächste Sprechtag findet

- am Mittwoch, 07. August 2024, von 10.00 – 13.00 Uhr

im Besprechungsraum Nr. 2.65, 2. Stock, Landratsamt-Hauptgebäude, (Frau Hofmeister)

statt.

Günzburg, 18.07.2024

Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg

vom 19.07.2024 09:48:57 Uhr

Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im August 2024

Das Landratsamt Günzburg hält im August 2024 seine Sprechstunden wie folgt ab:

Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)

Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28, mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr

nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204

Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862

Mittwoch, 07.08.2024 und Mittwoch, 21.08.2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

vom 19.07.2024 09:48:18 Uhr

Außensprechtag des Bezirks Schwaben

Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen

Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an.

Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.

Der nächste Sprechtag findet

- in Günzburg

am Mittwoch, 07. August 2024, von 8.00 – 13.00 Uhr, im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 1.92 (Besprechungsraum), 1. Obergeschoss

- in Krumbach

am Mittwoch, 21. August 2024, von 8.00 – 13.00 Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3, 86381 Krumbach, Besprechungszimmer

statt.

Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail beratungsstelle@bezirk-schwaben.de.

vom 17.07.2024 10:18:02 Uhr

Burtenbacher Ferienprogramm 2024

Hallo liebe Kinder und Jugendliche,

wir freuen uns, euch wieder das Burtenbacher Ferienprogramm vorstellen zu dürfen.

Wir danken schon im Voraus recht herzlich den Vereinen und Veranstaltern die das Programm so abwechslungsreich machen und den Kindern und Jugendlichen am Ort den Sommer erlebnisreicher gestalten. Danke für die ZEIT, die sie den Kindern und Jugendlichen entgegenbringen, denn diese ist eins unserer kostbarsten Güter geworden.

Abwechslungsreiche, lustige und spannende Tage wünschen Euch

Philipp Nachtrub                              Kempfle Roland

Jugendbeauftragter                         1. Bürgermeister

Anlage: 6234-ferienprogramm2024.pdf

vom 24.06.2024 11:29:47 Uhr

Aufhebung des Abkochgebots für Trinkwasser in Burtenbach, Kemnat und Oberwaldbach

Das seit dem Hochwasser geltende Abkochgebot für das Trinkwasser kann nach eingehender Beprobung unserer Wasserversorgungsanlagen, die keinerlei Grund zur Beanstandung ergaben und nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt, aufgehoben werden.

Das Trinkwasser in unserem Versorgungsgebiet ist ab sofort wieder uneingeschränkt für alle Zwecke nutzbar.

Gerne dürfen Sie die Information auch an Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Ihre Nachbarn weiter geben.

vom 17.06.2024 12:55:33 Uhr

Aktuelles zum Abkochgebot für das Trinkwasser in Burtenbach, Kemnat und Oberwaldbach

Präventiv hat das Gesundheitsamt in Günzburg für das Trinkwasser im Landkreis Günzburg eine Abkochverordnung erlassen. Durch die aktuellen Hochwassergeschehnisse ist eine Verunreinigung nicht auszuschließen.

Die bisher gezogenen Proben geben nach wie vor keinen Anlass zur Beanstandung. Das Gesundheitsamt möchte dennoch die Abkochempfehlung aufrechterhalten!

Bitte kochen Sie das Leitungswasser ab, bevor Sie es trinken! Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser!

Wir informieren Sie, sobald das Abkochgebot aufgehoben werden kann! 

Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohnerinnen und Mitbewohner sowie Ihre Nachbarn weiter.

vom 14.06.2024 11:11:33 Uhr

EDV-Systemumstellung – Rathaus geschlossen

Auf Grund einer umfassenden EDV-Systemumstellung muss das Rathaus leider am Dienstag, 02.07.2024, und Mittwoch, 03.07.2024 geschlossen bleiben. Ab Donnerstag ist der Parteiverkehr mit Einschränkungen wieder möglich.

Wir bitten um Ihr Verständnis und Beachtung.