vom 17.04.2024 20:31:41 Uhr

Verwaltungsangestellte(n) gesucht

Der Markt Burtenbach stellt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine(n)

 

Verwaltungsangestellte(n)

(m/w/d)

             

in Vollzeit mit 39 Wochenstunden unbefristet ein. 

 

Ihr abwechslungsreicher Tätigkeitsbereich umfasst u.a.:

 

  • Teilbereiche der Finanzverwaltung (Kasse)
  • Liegenschaftsverwaltung
  • Verkehrswesen
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung

 

Wir erwarten:

 

  • Abgeschlossene Berufsausbildung als Verwaltungsfachangestellte(r) oder Fachprüfung I für Verwaltungsangestellte (Verwaltungsfachkraft) oder vergleichbare Ausbildung mit Berufserfahrung in einer Kommunalverwaltung
  • Wirtschaftliches Denken, Engagement und Leistungsbereitschaft
  • Zuverlässigkeit und Gründlichkeit
  • Gute Kommunikations- und Organisationsfähigkeit

 

Wir bieten:

 

  • Vergütung nach dem TVöD mit attraktiven betrieblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung, etc.)
  • Betriebliche Krankenzusatzversicherung und Altersversorgung
  • Unbefristete Anstellung
  • eine interessante, abwechslungsreiche Tätigkeit
  • ein attraktives Arbeitsumfeld, sowie einen krisensicheren Arbeitsplatz

 

Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis spätestens 30.04.2024 an Herrn 1. Bürgermeister Roland Kempfle, Rathausgäßchen 1, 89349 Burtenbach, Tel. 08285/999820, eMail: buergermeister@burtenbach.de

 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!

 

 

vom 09.04.2024 11:07:52 Uhr

Buchsbaumzünsler - Wohin mit befallenen Pflanzen?

Der Buchsbaumzünsler ist wieder aktiv.

Schnittgut von befallenen Buchsbäumen bzw. aufgrund des Zünslerbefalls abgestorbene Buchsbäume oder Baumteile müssen so entsorgt werden, dass keine Gefahr besteht, dass Raupen und Eiergelege sich weiterverbreiten können.

Bei der Entsorgung über die Biotonne oder den Kompost können die für die Tötung des Buchsbaumzünslers benötigten Temperaturen aufgrund der offenen Kompostierung nicht erreicht werden. Eier und Raupen am Strauchschnitt und an befallenen Pflanzen könnten sich weiterentwickeln und der Schädling so weiterverbreitet werden. Daher ist diese Art der Entsorgung nicht geeignet den Buchsbaumzünsler einzudämmen.

Kleine Mengen von Schnittgut können über die Restmülltonne entsorgt werden. Das Schnittgut muss in Plastiksäcken luftdicht verpackt sein.

Größere Mengen der befallenen Pflanzen oder befallenes Schnittgut können in einem Plastiksack verpackt bei allen Wertstoffhöfen mit Sperrmüllcontainern entsorgt werden. Der Schädling kommt dann zusammen mit dem Buchsbaum in die Müllverbrennungsanlage, wo er vernichtet wird.

Abgabemöglichkeiten für mit dem Buchsbaumzünsler befallenen Pflanzen bestehen am Abfall- und Wertstoffzentrum in Burgau sowie auf den Wertstoffhöfen in Burtenbach, Günzburg, Ichenhausen, Jettingen-Scheppach, Krumbach, Leipheim, Offingen, Thannhausen und Ziemetshausen.

Die Entsorgung der befallenen Buchsbäume ist ab sofort gebührenpflichtig. Pro 100 Liter werden 5,00 € an den genannten Abgabestellen berechnet.

„Grüner“ nach Sichtung unbefallener Buchsbaum kann kostenfrei als Baum- und Strauchschnitt auf den Wertstoffhöfen oder über die Biotonne bzw. den Kompost entsorgt werden.

Weitere Informationen erteilt die Abfallberatung unter Telefon 08221/95-456 oder im Internet unter kaw.landkreis-guenzburg.de

vom 22.03.2024 09:56:30 Uhr

Rattenbekämpfungstermin am 04.04.2024

Die nächste Rattenbekämpfung in der Marktgemeinde Burtenbach mit Ortsteilen findet am 04.04.2024 statt. Wir bitten Sie, jeden Rattenbefall bis zum o.g. Termin telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (Tel. 08285/9998-0) zu melden.

Nachfolgend entsprechende Information – wir bitten um Beachtung:

Die im Vorratsschutzbereich zum Einsatz kommenden Bekämpfungsmittel sind von der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig geprüft und zugelassen.

Es ist den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH untersagt, Ködermittel offen auszulegen. Dem gemäß werden bei der Bekämpfung Köderstellen nur verdeckt angelegt bzw. Ködermittel nur in Futterkisten und Depotrohren ausgelegt. Kinder und Haustiere müssen von der Legestelle ferngehalten werden. Jede Bekämpfungsmaßnahme muss von den Technikern der Fa. Hawlik & Hawlik GmbH dokumentiert werden. Der betreffende Anwesensbesitzer oder sein Vertreter muss die Auslegung schriftlich bestätigen. Ein Merkblatt über Vorsichtsmaßnahmen, Wirkstoffeinsatz usw. wird dem zuständigen Anwesensbesitzer unaufgefordert ausgehändigt. Die Techniker der Firma Hawlik & Hawlik GmbH besitzen die Sachkunde laut Pflanzenschutzgesetz sowie Sachkenntnis nach der Gefahrstoffverordnung.

Wer nicht im Besitz der geforderten Sachkunde ist, erhält keine Rattenköder mehr ausgehändigt.

Hinweis: Dieser oben genannte Termin beinhaltet keine Zusage, dass alle eingegangenen Meldungen an diesem Tag erledigt werden.

vom 22.03.2024 09:54:36 Uhr

Landkreis Günzburg belohnt Schutz der Natur

Kandidaten für den Naturschutzpreis gesucht

Das Landratsamt Günzburg sucht Privatpersonen, Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten, Jugendgruppen und Kommunen, die sich für unsere Natur einsetzen und deshalb für die Auszeichnung mit dem Naturschutzpreis des Landkreises in Betracht kommen.

Die Verdienste können sich auf die Bereiche Landschaftspflege, Artenschutz, Biodiversität, Umweltbildung, Gewässer- und Bodenschutz, Abfallvermeidung und -verwertung erstrecken. Hierbei sollte insbesondere auch an die „stillen Helfer“ gedacht werden, die nicht so sehr im Licht der Öffentlichkeit stehen, jedoch Einiges für den Naturschutz leisten.

Der Umweltausschuss des Kreistages Günzburg vergibt jährlich bis zu drei Auszeichnungen im Bereich des Naturschutzes.

Bewertungskriterien sind:

  • Beweggründe für die Initiative
  • Art, Dauer, Erfolg der Maßnahme
  • Ideenreichtum, Originalität, Innovation
  • Zeitlicher und finanzieller Einsatz
  • Übernahme von Lasten und Pflichten
  • Erziehende und pädagogische Wirkung auf die Teilnehmer und die Öffentlichkeit
  • Anreiz zur Nachahmung ähnlicher Initiativen

Schriftliche oder telefonische Vorschläge nimmt der Fachbereich 41 – Ökologie und Nachhaltigkeit, Herr Delle, Krankenhausstr. 36, 89312 Günzburg, E-Mail: m.delle@landkreis-guenzburg.de, Tel. Nr. 08221/95-386 gerne entgegen. Die mit einem Absender versehenen Vorschläge sollten Angaben zur Person des evtl. Preisträgers ebenso wie eine kurze Beschreibung der Tätigkeit enthalten.

Abgabestichtag für eine Verleihung in diesem Jahr ist der 24. Mai 2024.

Für Rückfragen steht Ihnen die Naturschutzbehörde unter Tel.-Nr. 08221/95-386 gerne zur Verfügung. Weitere Infos erhalten Sie auch unter www.landkreis-guenzburg.de unter der Rubrik „Natur und Umwelt“.

vom 22.03.2024 09:53:25 Uhr

Sprechtag des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V.

Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg, hält regelmäßig einen Sprechtag im Landratsamt Günzburg ab. Der nächste Sprechtag findet

- am Mittwoch, 03. April 2024, von 10.00 – 13.00 Uhr

im Besprechungsraum Nr. 1.92, 1. Stock, Landratsamt-Hauptgebäude, (Frau Hofmeister)

statt.

Günzburg, 21.03.2024

Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V.

Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg

vom 22.03.2024 09:52:17 Uhr

Außensprechtag des Bezirks Schwaben

Kostenlose Beratung über finanzielle Hilfen

Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat eine kostenlose Beratung in Fragen der Hilfe zur Pflege und der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen an.

Unter „Hilfe zur Pflege“ versteht man die finanzielle Hilfe für pflegebedürftige Menschen, die in stationären Pflegeheimen leben oder in ein solches aufgenommen werden sollen.

Die Eingliederungshilfe umfasst ein breites Spektrum an Leistungen für Kleinkinder bis zu Senioren, von Frühförderung über Hilfen in der Arbeitswelt bis hin zum ambulant betreuten Wohnen oder dem Aufenthalt in einem Heim.

Der nächste Sprechtag findet

- in Günzburg

am Mittwoch, 03. April 2024, von 8.00 – 13.00 Uhr, im Landratsamt Günzburg, An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg, Zi.-Nr. 1.92 (Besprechungsraum), 1. Obergeschoss

- in Krumbach

am Mittwoch, 17. April 2024, von 8.00 – 13.00 Uhr im Kreishaus Krumbach, Robert-Steiger-Straße 3, 86381 Krumbach, Besprechungszimmer

statt.

Eine Terminabsprache ist möglich unter Tel.-Nr. 0821/3101-216 (Frau Grimm) oder unter der E-Mail beratungsstelle@bezirk-schwaben.de.

vom 22.03.2024 09:49:40 Uhr

Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im April 2024

Das Landratsamt Günzburg hält im April 2024 seine Sprechstunden wie folgt ab:

Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)

Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28

Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr

nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204

Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862

Mittwoch, 03.04.2024 und

Mittwoch, 17.04.2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

vom 28.02.2024 13:15:18 Uhr

Sprechtag des Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e. V.

Der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e. V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg, hält regelmäßig einen Sprechtag im Landratsamt Günzburg ab. Der nächste Sprechtag findet

- am Mittwoch, 06. März 2024, von 10.00 – 13.00 Uhr

im Besprechungsraum Nr. 1.92, 1. Stock, Landratsamt-Hauptgebäude, (Frau Hofmeister)

statt.

Günzburg, 22.02.2024

Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbund e.V., Bezirksgruppe Schwaben-Augsburg

vom 28.02.2024 13:14:36 Uhr

Sprechtage des Landratsamtes Günzburg in Krumbach im März 2024

Das Landratsamt Günzburg hält im März 2024 seine Sprechstunden wie folgt ab:

Schuldnerberatung (Dipl.-Sozialpädagoge (FH) Martin Wiedemann)

Dienststelle Krumbach, Kreishaus, Robert-Steiger-Straße 5, 86381 Krumbach, Zi.-Nr. 18, Tel.-Nr. 08282/8894-28

Mittwochs, von 15.00 bis 17.00 Uhr

nur nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 08221/95-204

Kreisfachberatung für Gartenkultur und Landespflege

Kreislehrgarten in Krumbach, Mindelheimer Straße 71, Tel.-Nr. 08282/7862

Mittwoch, 06.03.2024 und Mittwoch, 20.03.2024 jeweils von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr